BICP : Brevet international de chasse pratique (Internationales Jagdpraxis Zeugnis für Vorstehunde im Feld und im Wasser)

BICP : Brevet international de chasse pratique

(Internationales Jagdpraxis Zeugnis für Vorstehunde im Feld und im Wasser)

 

Bei der Feldarbeit darf die Jury nicht vergessen, dass der Hund sowohl unter dem Blickpuncht der Dienste beurteilt werden muss, die er dem Jäger erweist (Methode, Folgsamkeit), als auch unter dem Blickpunkt seiner angeborenen Anlagen (Passion, Haltung und typisches Verhalten). Bei einer Beurteilung nach Punkten können diese beiden Aspekte ausgewogen bewertet werden. Im Gegensatz zu Field Trials, bei denen der Führer sich so diskret wie möglich zu verhalten hat, damit die Richter ihn vergessen und die natürlichen Eigenschaften des Hundes voll zum Ausdruck kommen, ist der Hund beim BICP Partner des Jägers, welcher diesmal ganz deutlich eingreifen kann, wie weniger wie besser, um den Hund zu leiten und ihn noch wirksamer zu machen.

 

Die Richter müssen bei ihrer Beurteilung diesen Unterschied bei der Arbeit im Feld berücksichtigen und nicht der Theorie folgen, die besagt, dass ein BICP nichts anderes ist als ein Field Trial im Herbst , ergänzt durch eine Arbeit im Wasser.

 

Bei der Wasserarbeit muss, wo auch immer innerhalb des Programmes, die höchst wichtige Etappe der Aufnahme der Spur in Wert genommen werden, die leider manchmal vernachlässigt wird. Hier muss der Hund die Witterung der Ente auf der Wasseroberfläche ausmachen und beständig weiterverfolgen , ggf. mit einer leichten Abweichung wegen des Windes, auf den er sich stützt, wenn er der Witterung folgt.

 

Die anderen Etappen, Suchen zwischen den Wasserpflanzen, Sichten des Wilds und ggf. Verfolgen an Land sowie Apport werden im Allgemeinen korrekt ausgeführt und beurteilt. Deshalb sind hier keine weiteren Bemerkungen notwendig.

 

In beiden Disziplinen hängt der Erfolg von der Qualität des Biotops ab, das in der Regelung genau beschrieben wird und von den Veranstaltern besonders beachtet werden sollte.

 

Prüfungsordnung

 

ALLGEMEINES

 

Bei der BICP Prüfung muss es wie bei einer richtigen Jagd mit Abschuss zugehen, damit die Kapazitäten der Vorstehhunde in allen Etappen ihrer Arbeit vor und nach dem Schuss hervorgehoben werden.

Ein guter Vorstehhund muss das Wild nicht nur suchen und vorstehen, sondern er muss auch Krankes Wild finden, um dem Benutzer den notwendigen Dienst zu erweisen und die Ethik der Jagd zu wahren.

 

Wie dies bei den anderen Prüfungen für Vorstehhunde der Fall ist, können auch hier die Ergebnisse für die Selektion angerechnet werden.

 

Die Prüfung muss entsprechend der in dem betreffenden Lander gültigen Jagdregeln durchgeführt werden.

 

KAPITEL 1

ORGANISATION-PRÜFUNGSKOMMISSION

 

Artikel 1

B.I.C.P. werden für alle Vorstehhunde veranstaltet, und zwar entweder von der Société Centrale Canine und den regionalen Hundevereinen (Prüfungen für alle Rassen) oder von einem Rasseverein (je nachdem Prüfung für alle Rasse, Interclub-Prüfung oder Sonderprüfung). Um an einer Jagdprüfung (Brevet de Chasse) teilnehmen zu können, müssen die Hunden ein von der F.C.I. anerkanntes Stammbuch eingetragen sein.

Artikel 2

Jede Gruppe besteht aus mindestens 6 Hunde, im Feld 12, im Wasser höchstens 16 Hunden. Wenn mehr Hunde gemeldet sind, müssen mehr Gruppen eingerichtet werden.

Wenn ein Führer mehrere Hunde vorstellt, muss dies in ein- und derselben Gruppe geschehen. Alle Hunde einer gleichen Gruppe müssen in jeder Disziplin dem gleichen Richter vorgestellt werden.

Artikel 3

Die Jury besteht aus 2 Personen, wobei mindestens eine ein qualifizierter Richter oder Praktikant sein muss. Bei der zweiten Person kann es sich um einen lernenden Richter oder einen Assessor handeln. Vor allem für das BTE (Wasser Prüfung) qualifizierte Richter können die Wasserprüfung des BICP richten.

Auch zugelassene ausländische Richter können die Prüfung abnehmen.

 

Artikel 4

Das Wild wird von offiziellen, vom Organisationskomitee ernannten Schützen erlegt. Ein in der Prüfung tätiger Richter kann dies ebenfalls tun.

 

Artikel 5

Die Benutzungskommission kann für jedes BICP einen technischen Abgeordneten ernennen. Dieser Abgeordnete ist Jurymitglied. Für jedes BICP stellt er einen Bericht über die organisatorischen Umstände und den Verlauf der Prüfung auf.

 

KAPITEL 2

FELDARBEIT

 

Artikel 6

Die Prüfung kann mit jedem niederen Haar- und Federwild durchgeführt werden. Die Windbedingungen müssen nicht unbedingt günstig sein, die Richter müssen jedoch alles tun, alle Hunde unter den gleichen Bedingungen zu prüfen.

Das Gelände muss alle Voraussetzungen eines echten Jagdbiotops erfüllen und insbesondere dicht bepflanzt sein, damit das Wild sich verstecken und verteidigen kann. Es sollte sich um eine möglichst große Fläche handeln, damit die Hunde nicht mehr als zwei Mal am Tag an der gleichen Stelle arbeiten. Wild muss genügend vorhanden sein, denn es ist verboten, während einer Prüfung vor den Hunden Wild aus setzen.

Schon Morgends, können die Organisatoren ein zweites Gelände vorsehen, wenn die Richter Hunde die eine gute Leistung gezeigt haben, miteinander vergleichen wollen.

 

Artikel 7

Die Hunde werden einzeln (solo) vorgestellt.

 

Artikel 8

Der erste Durchgang dauert mindestens 15 Minuten für jeden Hund.

 

Artikel 9

Der Hund muss in andauerndem Kontakt mit seinem Führer arbeiten und die Weite und Geschwindigkeit seiner Suche dem Biotop und der Dichte des Pflanzenbewuchses anpassen, dabei jedoch in den vom Standard seiner Rasse festgelegten Grenzen bleiben.

Die Suche muss aktiv, intelligent und methodisch sein, das Gelände muss gut abgesucht werden. Bei jeder Umkehr muss der Hund näher als eine Schussweite entfernt an seinem Führer vorbeikommen.

Das Gelände muss vollständig (sorgfältig) abgesucht werden. Wenn der Hund Wild , und vor allem Federwild, verpasst, muss dies den Umständen entsprechend beim Urteil berücksichtigt werden.

Artikel 10

Der Hund muss sich gehorsam erweisen, andauernd in Kontakt des Führers bleiben, darf nicht ungerechtfertigt losrasen, muss die Präsenz von Wild rasch und ohne Zögern angeben, vorstehen, bis der Führer kommt, und dann auf Befehl nachziehen und das Wild hochmachen.

 

Artikel 11

Langes Nachziehen ohne Resultat und langes ungerechtfertigtes Vorstehen gelten als schwere Fehler, wenn sie wiederholt auftreten.

Absichtlich einspringen, zweimal am Wild vorbeilaufen oder nicht angezeigtes Wild auffliegen lassen wird streng bestraft.

 

Artikel 12

Um die Höchstzahl der Punkten zu erreichen im Fach „Vorstehen“ muss der Hund ein Federwild vorgestanden haben. Nur ausnahmsweise, falls der Hund vorher ausgezeichnet gearbeitet hat, kann auch das Vorstehen eines Haarwilds angenommen werden. Festes Stehen beim Abflug und beim Schuss werden nicht gefordert, unter der Bedingung, dass der Hund beim Rückruf gehorcht. Ein beim Abflug des Wildes undisziplinierter Hund, der den offiziellen Schützen hindert, begeht einen Fehler, der, falls er wiederholt vorkommt, streng bestraft wird.

 

Artikel 13

Apport wird verlangt. Am besten apportiert der Hund auf Befehl und sanft. Die Richter beachten den Zustand des Wildes nach dem Apport. Ein Hund, der nicht apportiert, erfüllt die verlangten Voraussetzungen nicht.

Ein Hund, der bei seiner Arbeit im Feld krankes Wild gefunden und apportiert hat, braucht nicht noch einmal auf Apport geprüft werden. .

 

Artikel 14

Festes Vorstehen ist obligatorisch, der Hund darf nie einspringen und vor Befehl ein nicht geschossenes Wild greifen und apportieren.

 

Artikel 15

Die Art und Weise, wie ein Hund, bei der Suche nach verletztem oder erlegtem Wild dieses findet sowie, die Schwierigkeit der Suche, werden berücksichtigt.

 

Artikel 16

Hat der Hund bei der Arbeit im Feld keine Möglichkeit, verletztes Wild zu suchen, so wird eine verlochen Suche gemacht, am besten mit erst kürzlich erlegtem Federwild.

Dies geschieht folgendermaßen:

  • außerhalb der Sichtweite des Hundes und des Führers wird das Stück Federwild etwa vierzig Meter weit in deckungsreiche Gelände abgelegt.
  • Nach einem Schuss sucht der Hund auf Befehl, er muss den Vogel finden und mit entschlossenheit apportieren.
  • Der Führer kann den Hund etwa zehn Meter weit begleiten, dies wird beim Urteil jedoch berücksichtigt.
  • Der Führer darf dem Hund keine Befehle erteilen oder ihn anfeuern, das Wild zu greifen und zu apportieren.

 

KAPITEL 3

WASSERARBEIT

 

Artikel 17

Für diese Prüfung müssen die Organisatoren Wildenten ähnlich sehende Enten zur Verfügung stellen.

 

In beliebiger Reihenfolge werden folgende obligatorische Phasen beurteilt:

  • Spurarbeit auf dem Wasser
  • Suchen in deckungsreichen Gewässer
  • Geäugtes Wild verfolgen
  • Apportieren
  1. Ein Richter setzt eine nicht fliegende Ente an das Ufer, die Stelle wird mit Federn oder Flaumen markiert.

Anschließend muss die Ente auf dem Wasser eine Witterung schaffen und in die Deckung flüchten, und zwar weit genug (10 m), damit die Witterung in tiefem Wasser einwandfrei von der Jury beurteilt werden kann. Wenn die Ente in der Deckung geflüchtet ist, und erst dann, wird der Hund gerufen. Auf Befehl muss er in das Wasser gehen und die Witterung der Ente aufnehmen, die Ente finden, sie auffliegen lassen und so lange verfolgen, bis die Richter der Meinung sind, der Zeitpunkt zum Schuss sei gekommen.

Anschließend muss der Hund die Ente apportieren.

 

Je nach den Umständen, unter denen die Prüfung sich abspielt (Lage und Form des Teichs, Verhalten des Wilds), kann die Jury entscheiden, die Prüfung mit einem andere Ente weiter zu führen.

 

  1. Anschließend wird eine erlegte Ente von einem der Richter vom Ufer aus weit in das tiefe Wasser geworfen.

Auf Befehl muss der Hund gleich ins Wasser gehen, die Ente greifen und sie korrekt apportieren.

 

  1. Wenn ein Hund beim Verlassen des Wassers das Wild ablegt oder fallen lässt, wird ein Punkt abgezogen.

 

 

Artikel 18

Die Art des Bringens wird berücksichtigt. Fehler sind dien Ente beschädigen (harten Zahn) und ablegen.

 

KAPITEL 4

URTEIL – BENITUNG-BELOHNUNG

 

Artikel 19 : Einordnung der Hunde

Die Prüfung wird von 0 – 32 benotet, jede Prüfung von 0-4, je nach folgender Beurteilung

 

0- Sehr ungenügend

1- Ungenügend

2- Gut

3- Sehr gut

4- Ausgezeichnet

 

Die Jury verteilt keine Zwischennoten.

Die Noten für die Fächer „Art des Apportieren“ und Führigkeit werden von allen Jurymitgliedern der beiden Disziplinen gemeinsam beurteilt.

 

Artikel 20

Die Hunde können in eine 1., eine 2. oder 3. Kategorien eingeordnet werden, je nach den unten angegebenen Mindestanforderungen.

Hunde der 1. und der 2. Kategorie können in Ausstellungen die Gebrauchhundsklasse aufgenommen werden.

FÄCHER

 

Katégorie (minimal Punkte/Fach)

FELDARBEIT

Punkte

1

2

3

Nase

4

4

3

2

Suche

4

4

3

2

Vorstehen

4

4

3

2

Arbeit auf gefügdem Wilf oder Verlochensuche auf ausgelegende Stück Federwild

4

3

3

2

WASSERARBEIT

 

 

 

 

Stöbern mit Ente

4

4

3

2

Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer

4

3

3

2

BRINGEN

 

 

 

 

Art des Bringens

4

3

3

2

GEHORSAM und FÜHRIGKEIT

 

 

 

 

Gerichtet auf die gesamten Fächern

4

3

3

2

 

TOTAL

28/32

24/32

16/32

 

Artikel 21

Ein Hund der unter einem 2 liegt kann in diesem Prüfungsfach nicht weitermachen. Er kann aber an den anderen Prüfunsfächer noch teilnehmen.

Vor allem, wenn der Hund bei der Prüfung im Feld ausgeschieden ist, kann er, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, das Brevet für die Arbeit im Wasser (BTE) erhalten.

Wenn ein Hund in einer der beiden Prüfungsfächer ausgeschieden ist, gibt die Jury dies dem Hundeführer bekannt und teilt ihm mit, dass er in der anderen Disziplin an der Prüfung doch noch teilnehmen kann, wenn dies nicht schon geschehen ist.

Sollte ein Hundeführer in der ersten Disziplin ausgeschieden sein und an der zweiten nicht teilnehmen wollen, so teilt er es der Jury aus Höflichkeit mit.

 

 

Artikel 22

Sonstige Auszeichnungen

 

Abgesehen von der Einstufung in die einzelnen Kategorien wird keine weitere Auszeichnung zugestanden, außer CACIT und RCACIT, falls sie von der FCI zuerkannt werden.

Dem besten Hund kann ggf. ein Ehrenpreis oder ein Challenge erteilt werden, wenn es kein CACIT gibt. Hierfür kann ggf. ein Stechen durchgeführt werden.

Ein in die 1. Kategorie eingestufter Hund mit 32 Punkten erhält auf den Benotungsformular eine besondere Anmerkung.

Diese Punktzahl sollte nur an einen effizienten, perfekt dressierten und glänzend arbeitenden Hund vergeben werden, der voll im Sinne der Prüfung arbeitet und die für seine Rasse wesentlichen Eigenschaften besitzt

 

Artikel 23 : Erteilung des CACIT

Das BICP wird von der FCI als Jagdprüfung im Feld und am Wasser für Hunderassen des europäischen Jagdhunde anerkannt.

Auf Antrag der Société Centrale Canine (Französiche Dachkommission) kann die FCI für Hunde mit einer Punktezahl von 32 Punkten dem BICP ein CACIT hinzufügen.

Das CACIT ist Hunden mit einer Punktezahl von 32 Punkten vorbehalten und besteht aus einem paarweise durchgeführten Stechen, bei dem Stil und Einnahme des Gelände nach den allgemeinen Bestimmungen der FCI beurteilt werden. Hat bei der Prüfung nur ein einziger Hund 32 Punkte erhalten, braucht kein Stechen durchgeführt zu werden, und die Jury, die ihn vorher beurteilt hat, kann ihm das CACIT verleihen.

 

Artikel 24

Jedes Jahr veranstaltet die Société Centrale Canine eine Schlussprüfung. Die Teilnahmebedingungen werden jedes Jahr von der Benutzungskommission festgesetzt.

 

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Artikel 25 : Reklamation

Reklamationen müssen innerhalb von 24 Stunden schriftlich bei dem Veranstalter eingereicht und ein Betrag beigelegt werden, der der Einschreibegebühr zur Prüfung entspricht. Dieser Betrag wird vom Veranstalter einbehalten, wenn die Reklamation unbegründet war. Innerhalb von 15 Tagen reichen die Veranstalter die Reklamation an den Vorsitzenden der Benutzungskommission weiter, begleitet von einem begründeten Bericht. Nach Stellungnahme der Kommission wird die Reklamation an den Disziplinrat der SCC weitergeleitet, der eine Entscheidung trifft.


Dieses Dokument als PDF laden: BICP traduit en allemand octobre 2012 KG Übersetzung von Germain Klein