Einladung zur Internationalen Münsterländerprüfung am 20./21.09.2019

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Einladung zur Internationalen Münsterländerprüfung (IMP) am 20./21.09.2019 Raum Schwertberg/Oberösterreich in Österreich

Wann:

20. September bis 21. September 2019 IMP (A)

  • mit lebender Ente für Hunde bis 48 Monate IMP (B)
  • mit lebender Ente für Hunde bis 36 Monate

21. September 2019

  • Internationale Zuchtschau offen für alle Kleinen Münsterländer und Großen Münsterländer
  • Für Hunde die an der IMP A oder B teilnehmen ist die Zucht-schau obligatorisch.
  • Begrüßung und Richtersitzung am 19. September um 19.00 Uhr

Veranstalter:

Verband Kleine Münsterländer International e.V. (KlM-I)

Ausrichter:

Österreichischer Verein für Große und Kleine Münsterländer

Suchenleitung:

Philipp Ita, Stift 1, A-3321 Ardagger, Tel. 0043 (0) 664-8417042 Mail: philipp.ita@gmx.at Dietrich Berning, Provinzialstraße 24, D-46499 Hamminkeln, Tel.: 0049 (0) 2873-261 Mail: dietrich_berning@t-online.de

Nennung:

Mit Formblatt IMP-1 für die IMP-A und Formblatt IMP-2 für die IMP-B und Kopie der Stammtafel an die Suchenleitung. Anzahl der Gespanne: maximal 25 Die Nennung sind über den nationalen KlM-I Mitgliedsclub an Dietrich Berning, (Anschrift s.o.) zu schicken.

Nennschluss:

1. September 2019

Nenngeld:

IMP( A o. B) 150 Euro, inkl. Zuchtschau Zuchtschau: 30 Euro Zahlbar bis zum Nennschluss Volksbank Düren, IBAN DE21395602011505421058, BIC GENODED1DUE

Prüfungslokal:

Mühlviertler Hof, Familie Geirhofer Hauptstrasse 10, A-4311 Schwertberg Tel.: +43 (0)72 62 / 61 2 62 e-mail: info@gasthof-geirhofer.at www.gasthof-geirhofer.at

Übernachtung:

Prüfungslokal unter dem Stichwort „Hundeprüfung“ bitte um rasche Zimmerreservierung

Zulassungs-Bedingungen:

Bei der IMP A werden nur Hunde zugelassen, die bis zum Nennschluss die im Herkunftsland gegebenen Zuchtvoraussetzungen erfüllen. Bei der IMP B werden Hunde zuglassen, bei denen bis zum Nennschluss keine zuchtausschließenden Mängel festgestellt wurden (eine nationale Zuchtzulassung ist keine Voraussetzung). Über Ausnahmen wird gesondert entschieden. Für jeden Hund ist ein gültiger PET-Passport (Internationaler Impfausweis) mit gültiger Tollwutschutzimpfung vorzulegen. Ebenfalls ist eine Versicherungsbescheinigung vorzuzeigen.

Führer:

Jeder Führer muss im Besitz eines gültigen gelösten Jagdschei-nes sein. Für die Feld- und Wasserarbeit werden Waffen und Patronen vom Ausrichter gestellt und aus Sicherheitsgründen nur vom Richter geschossen.

Wild:

Schleppwild ist vom Hundeführer für die Prüfung mitzubringen. Aus veterinärmedizinischen Gründen kann Schleppwild auch vom Ausrichter gestellt werden.

Verpflegung:

Für die Verpflegung während der Prüfung für die Hundeführer und Richter wird gesorgt. Sonstiges: Alle Hundeführer erhalten am Anreisetag ein Programm mit der aktuellen Gruppeneinteilung. Die offizielle Sprache ist Deutsch. Die Prüfungsordnung für die IMP (A u. B) können sie hier von der KIM-I Homepage im Bereich Service/Formulare downloaden

Spenden:

Geld- und Sachspenden sind sehr willkommen!