Internationale Prüfungen

Zielvorstellungen

Die F.C.I. vereinheitlicht international im Rassestandard das Exterieur, also die äußere Erscheinung. Die jagdliche Leistungsüberprüfung variiert dagegen in den Ländern aufgrund von Traditionen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Vergleich der Prüfungsergebnisse international ist daher schwierig bis unmöglich. Um den Kleinen und Großen Münsterländer international als vielseitigen Jagdgebrauchshund vor und nach dem Schuss im Feld, Wald und Wasser zu erhalten und die jagdlichen Leistungen international vergleichbar überprüfen zu können, arbeitet seit 2007 ein Ausschuss von KlM-International an einer internationalen Prüfungsordnung für eine Internationale Münsterländerprüfung (IMP). Ziel war die Entwicklung einer Prüfungsordnung, die jagdnah und praktisch ist und zuchtrelevante Kriterien berücksichtigt, denn KlM-I hat erkannt, dass Jagdhundezucht längst nicht mehr allein national zu steuern ist.

Die Prüfungsordnung wurde in zwei Probeläufen in 2010 in Österreich und 2011 in Deutschland getestet. Die Erfahrungen aus diesen beiden Probeläufen sind in die Überarbeitung der Prüfungsordnung eingeflossen. Die Prüfungsordnung wurde von der Hauptversammlung von KlM-International 2012 beschlossen und seither regelmäßig weiterentwickelt.

In der Hauptversammlung 2012 entstand weiterhin der Vorschlag, neben der anspruchsvollen Prüfungsordnung auf Ausleseniveau für die IMP eine weitere Prüfungsordnung auf etwas reduziertem Niveau zu entwickeln. Auch diese jagdliche Leistungsprüfung soll der Feststellung des Zuchtpotentials dienen und zwar auf „Basis – Niveau“. Damit können zwei Internationale Münsterländer Prüfungen angeboten werden. Die bereits beschossene Prüfungsordnung wurde in IMP A umbenannt. Beide Prüfungen können künftig in der gleichen Rahmenveranstaltung ausgeschrieben werden und die Hundeführer können sich für eine Variante entscheiden.

Die IMP A (Auslese) ist eine Zuchtprüfung auf Ausleseniveau. Die IMP B (Basis) ist dagegen eine Zuchtprüfung auf gutem Leistungsniveau. Bei der IMP A ist die nationale Zuchtzulassung Voraussetzung, wogegen die IMP B als Leistungsanlagenprüfung ohne vorangegangene Zuchtzulassung absolviert werden kann. Ähnliche Prüfungen der Leistungsanlagen werden in verschiedenen KlM-I Mitgliedsländern mit der Jugendprüfung sowie der Herbstzuchtprüfung bereits seit langem praktiziert. Hier werden sie in einer Prüfung zusammengefasst. Seit 2016 erfüllt eine bestandene IMP B die Voraussetzungen zur Zucht im Mutterland Deutschland. Ob dies auch in anderen Mitgliedsländern möglich ist, muss zukünftig noch mit den nationalen KlM-I Mitgliedsländern beraten werden. Im Rahmen von Kompromissen verlangt gegebenenfalls das nationale Land Zusatzleistungen, um die Zuchtzulassung zur Leistungszucht zu erreichen.

Nennformulare

Die Nennformulare für die Zulassung einer Internationalen Münsterländer Prüfung  finden Sie im Bereich Service

Ergebnisse

Prüfungsordnung