{"id":276,"date":"2017-03-28T12:56:25","date_gmt":"2017-03-28T10:56:25","guid":{"rendered":"http:\/\/web6304.softwerk25.konto.name\/international\/?page_id=276"},"modified":"2018-09-19T14:30:57","modified_gmt":"2018-09-19T12:30:57","slug":"pruefungsordnung-fuer-jagdhunde-in-der-tschechischen-republik","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/klm-international.info\/de\/internationale-pruefungen\/andere-pruefungsordnungen\/pruefungsordnung-fuer-jagdhunde-in-der-tschechischen-republik\/","title":{"rendered":"Pr\u00fcfungsordnung f\u00fcr Jagdhunde in der Tschechischen Republik"},"content":{"rendered":"<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Allgemeiner Teil<\/p>\n<h2>1. Zweck der Pr\u00fcfungen<\/h2>\n<p>Das Jagdgesetz Nr. 449\/2001 \u00a7 44 besagt: Der Jagdinhaber ist verpflichtet in seinem Revier Jagdhunde zu halten und zu f\u00fchren. Als Jagdhunde werden Jagdhunderassen angesehen welche durch die Internationale Kynologische Federation (FCI) anerkannt sind, mit Ahnentafel und mit dementsprechenden Leistungspr\u00fcfungen. Die Best\u00e4tigung einer Pr\u00fcfung ist ein \u00f6ffentliches Dokument. Die Ausf\u00fchrungsbestimmung des Mze. (Landwirtschaftsministerium) Nr. 244\/2002 und Vorschriften zur Realisierung dieser, schreibt den Revierinhabern vor, bei der Jagdaus\u00fcbung jagdlich brauchbare Hunde zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>Mit der Brauchbarkeitspr\u00fcfung wird nachgewiesen, dass der Jagdhund f\u00fcr die jagdlichen Aufgaben brauchbar ist. Unter den jagdlichen Aufgaben wird folgendes verstanden: Suchen, Nachsuchen und Bringen von erlegten, verletzten Niederwild und Schalenwild oder Anlagen f\u00fcr die Arbeit unter der Erde.<\/p>\n<p>Die Pr\u00fcfungsordnung des CMMJ (Tschechisch-M\u00e4hrischer Jagdverband) f\u00fcr Jagdhunde erm\u00f6glicht au\u00dfer die Brauchbarkeit nachzuweisen, auch die jagdlichen Anlagen f\u00fcr die Zucht zu zeigen. Die Anforderungen f\u00fcr die jagdliche Brauchbarkeit sind unterschiedlich, so dass F\u00e4cher, die in der Ausf\u00fchrungsbestimmung beschrieben sind, als limitiert benannt werden. Besteht der Hund in diesen F\u00e4chern bekommt er die jagdliche Brauchbarkeit vom Veranstalter best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Das Bestehen in den limitierten F\u00e4chern f\u00fcr die Feldarbeit und Wasserarbeit, qualifiziert die Hunde als brauchbar f\u00fcr die Suche, Nachsuche und Bringen von erlegtem oder verletztem Niederwild. Das Bestehen in den limitierten F\u00e4chern f\u00fcr die Waldarbeit qualifiziert die Hunde als brauchbar f\u00fcr die Suche, Nachsuche auf Schalenwild. Wird bei der Waldpr\u00fcfung auch das Fach \u201eVerlorensuche von erlegtem und ausgelegtem Feder- und Haarwild\u201c gepr\u00fcft, kann den Hunden, beim Bestehen des v.g. Faches, diese Leistung best\u00e4tigt werden. Bei Bestehen der Baupr\u00fcfung, erlangen Hunde die jagdliche Brauchbarkeit f\u00fcr die Arbeit unter der Erde. Der Umfang der einzelnen limitierten F\u00e4cher wird in der Pr\u00fcfungsordnung beschrieben. Es ist nicht Bedingung, alle F\u00e4cher der einzelnen Pr\u00fcfungen zu bestehen, bei denen die limitierten F\u00e4cher aufgef\u00fchrt sind. Die limitierten F\u00e4cher werden mit \u201eBestanden\u201c oder \u201eNichtbestanden\u201c bewertet.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit muss der Hund in allen limitierten F\u00e4chern bestehen und dies auf einer Pr\u00fcfung. Die limitierten F\u00e4cher teilweise abzulegen, ist f\u00fcr die o.g. Qualifikation nicht m\u00f6glich. Hunde, die bei den einzelnen Pr\u00fcfungsarten, je nach geforderter Leistung, mindestens im III. Preis bestehen, erlangen in dieser Pr\u00fcfungsart die jagdliche Brauchbarkeit.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Bei den Vielseitigkeitspr\u00fcfungen f\u00fcr alle Jagdhunde werden die limitierten F\u00e4cher nicht gepr\u00fcft. Weiter werden diese bei Memorials, internationalen Pr\u00fcfungen und Wettbewerben ebenfalls nicht gepr\u00fcft. \u00dcber das pr\u00fcfen der limitierten F\u00e4cher bei Vereinspr\u00fcfungen und Wettbewerben, veranstaltet zusammen mit der Kreisgruppe (OSM), entscheidet die Mitgliederversammlung des Zuchtvereins. Die Abstimmungsmodalit\u00e4ten regeln die Satzungen der einzelnen Zuchtvereine. Der CMMJ (Tschechisch-M\u00e4hrischer Jagdverband) darf nicht in die Entscheidungen der Zuchtvereine eingreifen. Weiterer Zweck der Jagdhundepr\u00fcfungen ist die \u00dcberpr\u00fcfung von Eigenschaft f\u00fcr die Zucht. Auswahl der Kriterien f\u00fcr die Zucht von Jagdhunden liegt in der Kompetenz der einzelnen Zuchtvereine.<\/p>\n<p>Die Pr\u00fcfungen sind \u00f6ffentlich, Ausnahme Bauarbeit.<\/p>\n<h2>2. Veranstaltung der Pr\u00fcfungen<\/h2>\n<p>Nach Bestimmungen f\u00fcr Organisation der Hundepr\u00fcfungen Nr.1\/2002 des Landwirtschafts-Ministeriums der CR mit der G\u00fcltigkeit ab den 01.07.2002 unter der Nr. 6725\/2002-5050, wird der CMMJ (Tschechisch-M\u00e4hrischer Jagdverband) zur Durchf\u00fchrung Jagdhundepr\u00fcfungen, Anlagepr\u00fcfungen und Brauchbarkeitspr\u00fcfungen beauftragt. Andere Pr\u00fcfungen, die in dieser Pr\u00fcfungsordnung enthalten sind, richtet der CMMJ (Tschechisch &#8211; M\u00e4hrischer Jagdverband) aus.<\/p>\n<p>Im Rahmen des CMMJ (Tschechisch &#8211; M\u00e4hrischer Jagdverband) d\u00fcrfen folgende Institutionen Pr\u00fcfungen organisieren:<\/p>\n<ol>\n<li>\n<p>a) \u00a0Kreisgruppen (OMS)<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>b) \u00a0SekretariatdesCMMJ(Tschechisch-M\u00e4hrischerJagdverband),soweitdieser<\/p>\n<p>eine gesamtstaatliche kynologische Aktion ausrichtet. Ist ein Zuchtverein Mitglied im CMMJ, veranstaltet er zusammen mit der Kreisgruppe die Pr\u00fcfung f\u00fcr seine Mitglieder.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>3) Planen der Pr\u00fcfungen und Wettbewerbe<\/h2>\n<p>Die Kreisgruppen und Zuchtvereine sind verpflichtet die geplanten Pr\u00fcfungen dem Sekretariat des CMMJ sp\u00e4testen bis zum 31.10. des Vorjahres mitzuteilen. Es ist nicht zul\u00e4ssig Pr\u00fcfungen abzuhalten, wenn diese in dem ver\u00f6ffentlichten Pr\u00fcfungsplan nicht aufgef\u00fchrt sind. Nur der Pr\u00fcfungstermin und der Pr\u00fcfungsort darf ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>Auf Ausrichtung des Memorials Richard Knoll, Memorials Karl Podhajsky, Memorials Milena Sterbova muss die Kreisgruppe die Antr\u00e4ge sp\u00e4testens bis zum 31.08. des Vorjahres dem CMMJ vorlegen.<\/p>\n<p>In dem Pr\u00fcfungsplan muss die Pr\u00fcfungsart, Datum und der Landkreis, in dem die Pr\u00fcfung stattfinden soll, eingetragen sein. Weiterhin der Vorschlag auf Vergabe der Titel CACIT oder CACT.<\/p>\n<p>Der CMMJ (Tschechisch &#8211; M\u00e4hrischer Jagdverband) ver\u00f6ffentlicht den Pr\u00fcfungsplan zum 31.03 im Mitteilungsblatt des CMMJ, auf Internetseiten des CMMJ und in der Jagdzeitschrift \u201e Myslivost\u201c. Gleichzeitig wird er dem Landwirtschafts- Ministerium vorgelegt. Terminver\u00e4nderungen muss der Veranstalter sp\u00e4testens 15 Tage vorher dem CMMJ melden, dieser meldet dies unverz\u00fcglich dem Landwirtschafts-Ministerium.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 3\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<h2>4) Teilnahme an Pr\u00fcfungen<\/h2>\n<p>Jagdhundepr\u00fcfungen werden f\u00fcr Vorstehhunde, Apportierhunde, Schwei\u00dfhunde und weiteren Jagdhunderassen durchgef\u00fchrt. F\u00fcr die einzelnen Gruppen der Jagdhunde, werden in den Pr\u00fcfungsordnungen Pr\u00fcfungen aufgez\u00e4hlt, bei denen die angeborenen und jagdlichen Anlagen festgestellt und die jagdliche Brauchbarkeit erworben wird. Es ist nicht zul\u00e4ssig, dass bei einer Pr\u00fcfung einer Rasse mit eigener PO, nach einer anderen PO gepr\u00fcft wird. Nur in dem Fall, wenn f\u00fcr die jenige Rasse keine Po bestimmt ist, darf sie an Pr\u00fcfungen anderer Rassen teilnehmen die solche Pr\u00fcfungen ausschreiben.<\/p>\n<p>An den Pr\u00fcfungen d\u00fcrfen alle Jagdhunderassen mit der Ahnentafel des F.C.I., eingetragen den Zuchtb\u00fcchern der CR und das Alter von mindestens 10 Monate erreicht haben. Bei Bauhunden, Retrievern und Schwei\u00dfhunden 12 Monate. Das geforderte Alter muss vor der Pr\u00fcfung erreicht sein. Nur bei der Anlagenpr\u00fcfung d\u00fcrfen die Hunde j\u00fcnger als 10 Monate sein. Ein Hund darf an der selben Pr\u00fcfungsart mehrmals teilnehmen. Ausnahme ist die Baupr\u00fcfung, hier darf der Hund nur dreimal teilnehmen. Hunde ohne Pr\u00fcfung haben Vorrang vor denen mit Pr\u00fcfungen.<\/p>\n<p>Auf Pr\u00fcfungen d\u00fcrfen die Hunde auch von jugendlichen F\u00fchrern, \u00e4lter als 15 Jahre, gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Die Meldung wird auf einem vorgeschriebenen Formblatt, termingerecht, laut Ausschreibung, eingereicht. Die Ber\u00fccksichtigung der Meldung setzt die Einzahlung der Pr\u00fcfungsgeb\u00fchr voraus. Die H\u00f6he der Geb\u00fchr setzt der Veranstalter fest. Die Kreisgruppe des CMMJ verst\u00e4ndigt schriftlich alle Antragsteller ob ihr Hund zur Pr\u00fcfung zugelassen ist. Wird der Hund zu der Pr\u00fcfung nicht zugelassen, hat der F\u00fchrer die M\u00f6glichkeit innerhalb von 15 Tagen Einspruch gegen den Bescheid bei der Kreisgruppe des CMMJ einzulegen. Die Entscheidung erfolgt durch die Kreisgruppe des CMMJ. Falls es zu Termin\u00e4nderungen oder Verlegung des Pr\u00fcfungsortes kommt, benachrichtigt davon die Kreisgruppe des CMMJ alle Pr\u00fcfungsteilnehmer mindestens 15 Tage vorher. Mit der selben Vorgabe wird das Sekretariat des CMMJ und das Landwirtschafts-Ministerium in Kenntnis gesetzt.<\/p>\n<p>Auf dem Nennungsformular versichert der Hundebesitzer mit seiner Unterschrift dass alle Angaben darin richtig sind, dass er mit den Bestimmungen der PO vertraut ist und f\u00fcr die Sch\u00e4den, die durch seinen Hund entstehen, aufkommt.<\/p>\n<p>Werden nachtr\u00e4glich unwahre Angaben festgestellt, wird die Bewertung der Pr\u00fcfung ung\u00fcltig und gegen den Besitzer des Hundes werden Ma\u00dfnahmen ergriffen. Das Wild vor seinem Hund erlegt der Jagdscheininhaber und Waffenbesitz-<\/p>\n<p>karteninhaber in der Regel selbst. F\u00fchrern, die keinen Jagdschein besitzen oder in anderen begr\u00fcndeten F\u00e4llen, wird von dem Veranstalter ein Ersatzsch\u00fctze zugeteilt. Grunds\u00e4tzlich ist es nicht zul\u00e4ssig dass der Richter schie\u00dft.<\/p>\n<p>Bei den Pr\u00fcfungen d\u00fcrfen auch Hunde im Besitz ausl\u00e4ndischer Staatsb\u00fcrger teilnehmen, die in anerkannten Zuchtb\u00fcchern des F.C.I. eingetragen sind.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Hunde, die im Besitz der eingesetzten Richter sind, d\u00fcrfen an der Pr\u00fcfung nicht teilnehmen sowie Hunde im Besitz von Angeh\u00f6rigen. Das gleiche gilt auch f\u00fcr angeh\u00f6rige F\u00fchrer.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 4\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Ausschreibung und Richter: Die Ausschreibung der Pr\u00fcfung erstellt der Veranstalter. Diese muss folgendes beinhalten: Datum, Pr\u00fcfungsort (Treffpunkt), veranstaltender Verein (Organisation), nach welcher PO wird gepr\u00fcft (der ausgeschriebenen PO m\u00fcssen sich alle Hunde unterwerfen), welche Rasse wird zu der Pr\u00fcfung zugelassen. Veterin\u00e4re Bedingungen ist ein Bestandteil der Ausschreibung.<\/p>\n<p>Bei einer Pr\u00fcfung darf nach unterschiedlichen POs gerichtet werden. In der Ausschreibung m\u00fcssen die angewandten POs angegeben sein, auch welche Rasse nach der gegebenen PO gepr\u00fcft wird. Der Veranstalter darf in der Ausschreibung nur die PO auff\u00fchren, welche f\u00fcr die einzelne Rasse gegebenen ist. Bei den Pr\u00fcfungen werden nur Richter eingesetzt welche die Qualifikation f\u00fcr die ausgeschriebene Pr\u00fcfung haben. Wird bei einer Pr\u00fcfung nach verschiedenen POs gepr\u00fcft, m\u00fcssen die Richter f\u00fcr die jeweilige Pr\u00fcfung und Rassegruppe die Qualifikation haben.<\/p>\n<h2>5) Vorstellung der Pr\u00fcfungshunde<\/h2>\n<p>Vor Begin der Pr\u00fcfung treten alle gemeldeten Hunde mit dem F\u00fchrer vor das Richterkollegium und zur tier\u00e4rtzlichen Untersuchung an. Dabei muss der F\u00fchrer die Ahnentafel und einen g\u00fcltigen tier\u00e4rztlichen Attest vorlegen.<\/p>\n<p>Nach Durchsicht der Unterlagen werden zur Pr\u00fcfung folgende Hunde nicht zugelassen:<\/p>\n<ol>\n<li>\n<p>a) \u00a0wenn die Identifizierung nicht m\u00f6glich ist<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>b) \u00a0welche in Besitz von F\u00fchrern sind, gegen die eine Disziplinarma\u00dfnahme im<\/p>\n<p>Bereich der Ausbildung auferlegt wurde<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>c) \u00a0kranke,verletzte,blindeodertaube,unterern\u00e4hrteundgeschw\u00e4chteHunde<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>d) \u00a0H\u00fcndin, die l\u00e4nger als 30 Tage tr\u00e4chtig ist und bis 50 Tage nach dem W\u00f6lfen.<\/p>\n<p>Hei\u00dfe H\u00fcndinnen werden zur Pr\u00fcfungen grunds\u00e4tzlich nicht zugelassen, auch nicht in einer separaten Gruppe oder als letzte.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Zeigen sich w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung physiologische, psychische Fehler, Abweichungen im Charakter oder der Instinkte, welche sich ung\u00fcnstig auf die Brauchbarkeit auswirken k\u00f6nnen, wird dies vom Richter in der Zensurtafel eingetragen. Andere Fehler welche die praktische Leistungsf\u00e4higkeit nicht beeintr\u00e4chtigen, werden bei der Vorstellung und Pr\u00fcfung nicht ber\u00fccksichtigt. Hunde mit anderen Fehlern als die o.g. d\u00fcrfen von der Pr\u00fcfung nicht ausgeschlossen werden.<\/p>\n<h2>6) Reihenfolge der zu pr\u00fcfenden Hunde<\/h2>\n<p>Die Reihenfolge bei der Pr\u00fcfung wird durch \u00f6ffentliches Losverfahren festgelegt. Die Reihenfolge bestimmt die Einteilung der Hunde in Gruppen. F\u00fchrer, der mehr als einen Hund f\u00fchrt, beginnt die Auslosung.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Der oberste Richter wird nach eigenem Ermessen den weiteren Hund des F\u00fchrers in die gleiche Gruppe einteilen. Die Reihenfolge der Hunde auf den Schwei\u00dff\u00e4hrten und Schleppen im Wald, wird erst nach dem Legen ausgelost.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 5\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Vor Auslosung der Hunde teilt der oberste Richter die Richter, nach gepr\u00fcften F\u00e4chern, in Gruppen ein. Die Einteilung wird \u00f6ffentlich verk\u00fcndet.<\/p>\n<p>Der F\u00fchrer darf aus schwerwiegenden Gr\u00fcnden von der Pr\u00fcfung zur\u00fccktreten. In diesem Fall wird die Teilnahme an der Pr\u00fcfung in die Ahnentafel nicht eingetragen aber in der Zensurtafel, Anmeldung und in der Ergebnis\u00fcbersicht vermerkt. So wird auch verfahren bei Hunden die nicht bestanden haben. Bei der Baupr\u00fcfung wird die Bewertung \u201eNichtbestanden\u201c in die Ahnentafel eingetragen.<\/p>\n<h2>7) Durchf\u00fchrung der Pr\u00fcfung<\/h2>\n<p>Der Veranstalter ist verpflichtet, einen z\u00fcgigen und gerechten Verlauf der Pr\u00fcfung zu organisieren. Der Veranstalter ist verpflichtet die Pr\u00fcfungsveranstaltung dem zust\u00e4ndigen Veterin\u00e4ramt zu melden. Er benennt einen Pr\u00fcfungsleiter und stellt ihm ben\u00f6tigte Helfer zu Verf\u00fcgung. Der Pr\u00fcfungsleiter erledigt alle Anweisungen des obersten Richters. Eingriffe in die Arbeit der Richter, die das Ergebnis der Pr\u00fcfung beeinflussen, sind dem Pr\u00fcfungsleiter untersagt.<\/p>\n<p>Der Veranstalter ( falls er nicht selbst Richter delegiert) muss sp\u00e4testens 3 Wochen vor Pr\u00fcfungsbeginn der delegierenden Organisation gen\u00fcgend Pr\u00fcfungsprogramme zukommen lassen.<\/p>\n<p>Zu den Pr\u00fcfungen, die zusammen mit einem Zuchtverein veranstaltet werden, werden Richter und Richteranw\u00e4rter vom Sekretariat des CMMJ, auf Vorschlag des Zuchtvereins, delegiert. Zu Pr\u00fcfungen, mit der Vergabe des Titels \u201eCACIT\u201c, werden die Richteranw\u00e4rter nur delegiert, wenn vom CMMJ, Kreisgruppe oder Vereinsvorstand ein genehmigter Antrag des Anw\u00e4rters vorliegt. Diese werden bei den Pr\u00fcfungen einem F.C.I. Richter unterstellt.<\/p>\n<p>Vor Beginn der Pr\u00fcfung \u00fcbergibt der Veranstalter dem obersten Richter, in dreifacher Ausgabe die ausgef\u00fcllten Zensurtafeln, ausgef\u00fcllten Meldungen und zweimal das Formular \u201e\u00dcbersicht der Pr\u00fcfungsergebnisse\u201c.<\/p>\n<p>Wenn von dem Richterkollegium festgestellt wird, dass die Pr\u00fcfung nicht ordnungsgem\u00e4\u00df vorbereitet ist, kann der oberste Richter den Pr\u00fcfungsverlauf einstellen. Die Ergebnisse so einer Pr\u00fcfung sind ung\u00fcltig und der Veranstalter tr\u00e4gt s\u00e4mtliche Kosten, einschlie\u00dflich der Anspr\u00fcche von den Richtern, beziehungsweise Hundef\u00fchrern.<\/p>\n<p>Der Veranstalter stellt dem Pr\u00fcfungsleiter und dem obersten Richter ein Fahrzeug zu Verf\u00fcgung, um von einer Gruppe zur anderen zu gelangen.<\/p>\n<p>Der Veranstalter und oberste Richter d\u00fcrfen die maximale Anzahl der Hunde, bei der Pr\u00fcfung und in den Gruppen, nicht \u00fcberschreiten. Die PO regelt nur die H\u00f6chstzahl der Hunde in den Gruppen, es bleibt im Ermessen der Veranstalter die Anzahl der Hunde festzulegen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 6\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<h2>8) Richter und Richteranw\u00e4rter<\/h2>\n<p>Zu den Pr\u00fcfungen d\u00fcrfen nur Richter und Richteranw\u00e4rter delegiert werden, die in der g\u00fcltigen offiziellen Richterliste des CMMJ f\u00fcr das laufende Jahr, eingetragen sind. Die Richter m\u00fcssen f\u00fcr die Pr\u00fcfung die entsprechende Qualifikation besitzen. Die aktuelle Richterliste muss dem obersten Richter w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung zur Verf\u00fcgung vorliegen. Die Richter und Richteranw\u00e4rter werden zu den Pr\u00fcfungen von den veranstaltenden Kreisgruppen und Zuchtvereinen benannt.. Bei bedeutenden kynologischen Aktionen das Sekretariat des CMMJ auf Vorschlag der Kynologische Kommission des Verbandes. Verst\u00f6\u00dft der Richter oder Richteranw\u00e4rter gegen die Bestimmungen der PO, schl\u00e4gt die Kynologische Kommission dem Jagdlichen Rat des CMMJ dessen Abberufung vor. Die Abberufung eines CMMJ-Mitgliedes von der Richterfunktion (auch Anwartschaft), schlie\u00dft das weiteres Vorgehen, im Einklang mit Bestimmungen des \u00a718 in der Satzung des CMMJ, nicht aus. Verst\u00f6\u00dft ein Richter oder Richteranw\u00e4rter gegen die Pflichten eines CMMJ-Mitgliedes, wird dies von der Kynologischen Kommission unverz\u00fcglich dem Aufsichtsrat des CMMJ gemeldet. Die rechtskr\u00e4ftige Entscheidung ver\u00f6ffentlicht die Kynologische Kommission des CMMJ auf den Internetseiten und in dem Mitteilungsblatt des CMMJ. Die rechtskr\u00e4ftige Entscheidung ist gerichtlich \u00fcberpr\u00fcfbar. Ein Vorschlag zur gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung hat keine aufschiebende Wirkung. Die rechtskr\u00e4ftigen Entscheidungen werden vom Jagdlichen Rat des CMMJ archiviert.<\/p>\n<p>Wenn ein Ausschlussverfahren aus dem CMMJ erfolgte, kann die Kynologische Kommission, auf Antrag des Ausgeschlossenen, nach Ablauf der H\u00e4lfte der auszuschlie\u00dfenden Dauer ( bei dauerhaften Ausschluss nach 10 Jahren) dem Aufsichtsrat einen Vorschlag unterbreiten, den Rest der Ausschlussdauer zu erlassen. Ein Einspruch gegen die Entscheidung \u00fcber den Antrag wird nicht zugelassen.<\/p>\n<p>W\u00e4hren der laufenden Bearbeitung des Falles, ruht die Richtert\u00e4tigkeit (auch Anw\u00e4rtert\u00e4tigkeit) auf Anweisung des Jagdlichen Rates im CMMJ.<\/p>\n<p>Jeder delegierte Richter und Richteranw\u00e4rter muss innerhalb von 3 Tagen, nach Erhalt der Abordnung der delegierenden Organisation mitteilen, ob er die Abordnung annimmt. Der Grund der Ablehnung muss dem Delegierendem mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>Erscheint ein Richter oder Richteranw\u00e4rter nicht zu der Pr\u00fcfung, muss der oberste Richter eine Mitteilung, im Formular \u201e Pr\u00fcfungsergebnisse\u201c an den CMMJ und der delegierenden Organisation machen, um f\u00fcr diese Disziplinlosigkeit Ma\u00dfnahmen zu ergreifen.<\/p>\n<p>Die delegierende Organisation benennt auch die Ersatzrichter. Vor Beginn der Pr\u00fcfung \u00fcberpr\u00fcft der oberste Richter die Richtigkeit der Richter- und Anw\u00e4rterliste. Es ist nicht zul\u00e4ssig, das Richter oder Richteranw\u00e4rter unter einander die Ernennungen tauschen. Die delegierende Organisation kann Benennung von Ersatzrichtern und \u2013anw\u00e4rtern dem obersten Richter \u00fcbertragen. Ein Richter darf an einem Tag nur bei einer Pr\u00fcfung t\u00e4tig sein.<\/p>\n<p>Richter und Richteranw\u00e4rter, die sich ungeb\u00fchrlich verhalten, die Bestimmungen der POs nicht kennen, bei der Bewertung jemanden absichtlich sch\u00e4digen, durch unsachliche Kritik oder abf\u00e4llige Bemerkungen \u00fcber eine bestimmte Hunderasse auffallen, setzen sich einer Disziplinarma\u00dfnahme aus. Bei der Aus\u00fcbung ihrer Funktion stehen die Richter unter dem Schutz des CMMJ.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 7\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>\u00dcber eine unsachliche Kritik des Richters durch Hundef\u00fchrer oder Zuschauer, welche die Autorit\u00e4t des Richters herabsetzt, oder die Bedeutung der Pr\u00fcfungen und der Jagdhundekynologie, muss der oberste Richter dem CMMJ Bericht erstatten um dazu Konsequenzen abzuleiten.<\/p>\n<p>Die delegierten Richter haben Anspruch auf Fahrgeld und Verg\u00fctung. Dem Richteranw\u00e4rter steht dies nicht zu.<\/p>\n<p>F\u00fcr jede Gruppe der Hunde werden zwei Richter benannt. Die Richteranw\u00e4rter werden nicht mitgez\u00e4hlt. Richter, dem ein Anw\u00e4rter zugeteilt wurde, muss es ihm erm\u00f6glichen, selbst\u00e4ndig die Leistungen der Hunde zu bewerten und das Pr\u00e4dikat vorzuschlagen, ebenfalls muss der Richter den Anw\u00e4rter anleiten und bei der Auslegung der PO beraten. Der Richteranw\u00e4rter selbst darf einen Hund nicht bewerten.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Leistungsbewertung des Hundes ist ausschlie\u00dflich der Richter zust\u00e4ndig. Die Richter bewerten auf der Pr\u00fcfung nach erworbener Qualifikation. Richter mit der Vielseitigkeitsqualifikation d\u00fcrfen die Arbeit auf der Schwei\u00dff\u00e4hrte bei allen Jagdhundepr\u00fcfungen bewerten.<\/p>\n<p>Der Richteranw\u00e4rter muss sich die Teilnahme als Anw\u00e4rter vom obersten Richter, in dem Formular \u201eBest\u00e4tigung der Anwartschaftst\u00e4tigkeit\u201c, best\u00e4tigen lassen. Der Richteranw\u00e4rter ist verpflichtet bei jeder Pr\u00fcfungsteilnahme zwei Zensurtafeln auszuarbeiten mit der Begr\u00fcndung, der von ihm erteilten Bewertungen. Dies wird von dem Richter und obersten Richter unterschrieben. Die Best\u00e4tigungen \u00fcber die Anwartschaftst\u00e4tigkeit und die ausgearbeiteten Zensurtafeln, sind Unterlagen f\u00fcr die Anmeldung zur Pr\u00fcfung der Richteranw\u00e4rter f\u00fcr die Jagdgebrauchshunde.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Pr\u00fcfungen d\u00fcrfen die Richter und Richteranw\u00e4rter nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer Psychopharmaka stehen.<\/p>\n<h2>9) Oberster Richter<\/h2>\n<p>Durch die delegierende Organisation wird ein oberster Richter benannt. Dieser vertritt gleichzeitig den CMMJ, welcher f\u00fcr den regul\u00e4ren Ablauf und Niveau der Pr\u00fcfung verantwortlich ist und kl\u00e4rt alle Meinungsverschiedenheiten zwischen Richtern und Hundef\u00fchrern. Seine Entscheidung ist endg\u00fcltig. Der oberste Richter darf nicht in einer Gruppe und gleichzeitig am selben Tag an einer anderen Pr\u00fcfung als oberster Richter oder Richter t\u00e4tig sein.<\/p>\n<p>Vor Pr\u00fcfungsbeginn werden von dem obersten Richter die Vertreter des Veranstalters und die Richter zu einer Richtersitzung einberufen, dabei bestimmt er die Zweiergruppen der Richter und bei der Waldpr\u00fcfung und Vielseitigkeitspr\u00fcfung auch F\u00e4cher, die von ihnen bewertet werden. Er bestimmt, nach Absprache mit dem Veranstalter, die Reihenfolge der F\u00e4cher im Verlauf der Pr\u00fcfung und gibt es den Teilnehmern vor Pr\u00fcfungsbeginn bekannt.<\/p>\n<p>Erscheint ein Richter, nach Zusage, nicht zur Pr\u00fcfung, bestimmt der oberste Richter aus den anwesenden Mitgliedern einen Ersatzrichter. Dieser muss in der Richterliste des CMMJ gef\u00fchrt sein. Erscheint der oberste Richter nicht zu der Pr\u00fcfung, \u00fcbernimmt diese Funktion nach einer Beratung der anwesenden Richter, der F\u00e4higste aus ihrer Mitte. Dieser darf anschlie\u00dfend in keiner Gruppe richten.<\/p>\n<p>Der oberste Richter beginnt die Pr\u00fcfung mit einer kurzen Ansprache. Er ist verantwortlich f\u00fcr die Richtigkeit des Losverfahrens, bei dem die Hunde in Gruppen eingeteilt werden,. Er bestimmt die Richtergruppen und F\u00e4cher die von ihnen gepr\u00fcft werden. Nach Absprache mit dem Veranstalter bestimmt er den Pr\u00fcfungsverlauf.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 8\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>T\u00e4tigkeiten des obersten Richters nach der Pr\u00fcfung:<br \/>\n 1. Auswertung und Verk\u00fcndung der Pr\u00fcfungsergebnisse 2. \u00dcbergabe an den Hundef\u00fchrer:<\/p>\n<p>a) Urkunde<br \/>\n b) 1x Zensurtafel<br \/>\n c) Best\u00e4tigung \u00fcber die abgelegte Leistungspr\u00fcfung d) Ahnentafel mit eingetragenem Ergebnis<\/p>\n<p>3. Innerhalb von 14 Tagen sendet er dem Veranstalter:<br \/>\n a) 2x \u00dcbersicht der Pr\u00fcfungsergebnisse mit einem Bericht \u00fcber den Pr\u00fcfungsverlauf und eine Liste der anwesenden Richter- sowie Richteranw\u00e4rter.<br \/>\n b) die best\u00e4tigten Anw\u00e4rterausweise und die ausgearbeiteten Zensurtafeln. c) 2 S\u00e4tze der Zensurtafeln und Anmeldungen<\/p>\n<p>Der Veranstalter sendet innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt der Unterlagen vom obersten Richter, folgende Unterlagen an:<\/p>\n<p>a) an CMMJ in Prag:<br \/>\n 1x \u00dcbersicht der Pr\u00fcfungsergebnisse, best\u00e4tigt durch den Veranstalter. 1x die best\u00e4tigten Anw\u00e4rterausweise und die ausgearbeiteten Zensurtafeln.<\/p>\n<p>b) den Hundeobleuten in den Vereinen: 1 Satz der Pr\u00fcfungsergebnisse<\/p>\n<p>Beim Veranstalter verbleiben:<\/p>\n<p>1x Satz der Zensurtafeln und Anmeldungen 1x Satz \u00dcbersicht der Pr\u00fcfungsergebnisse<\/p>\n<p>Der oberste Richter ist daf\u00fcr verantwortlich, dass s\u00e4mtliche Eintragungen, in den Zensurtafeln von den Richtern, in den Ahnentafeln von ihm, ordnungsgem\u00e4\u00df eingetragen und unterschrieben sind.<\/p>\n<p>Nach M\u00f6glichkeit beobachtet er die Leistung der Richteranw\u00e4rter und in Absprache mit dem Richter, der mit der Betreuung beauftragt wurde, bewertet er verantwortungsvoll die Leistung und tr\u00e4gt dies in die Teilnahmebest\u00e4tigung ein.<\/p>\n<p>Bei Missverst\u00e4ndnissen unter den Richtern oder bei einem Einspruch, muss der oberste Richter w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung seine Entscheidung im Einklang mit der PO begr\u00fcnden. Er ist f\u00fcr die strikte Auslegung der Bestimmungen aus der PO verantwortlich.<\/p>\n<p>Der oberste Richter muss bei der Aus\u00fcbung seiner Funktion unter alle Bedingungen Ruhe bewahren und w\u00fcrdig auftreten.<\/p>\n<h2>10)\u00a0Art der Bewertung<\/h2>\n<p>Die Hunde, in Gruppen eingeteilt, werden immer von zwei Richtern bewertet. Grunds\u00e4tzlich ist f\u00fcr die Bewertung, die richtige Auslegung der PO mit Hinblick auf den Einsatz des Hundes in der jagdlichen Praxis, ma\u00dfgebend. Die Bewertung der Hundeleistung muss mit den Bestimmungen der PO \u00fcbereinstimmen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Ist ein Fach durchgepr\u00fcft, wird dem F\u00fchrer die Bewertung vom Richter \u00f6ffentlich verk\u00fcndet. (au\u00dfer F\u00e4cher die w\u00e4hrend der gesamten Pr\u00fcfung zu bewerten sind) Eine verk\u00fcndigte Bewertung darf anschlie\u00dfend nicht ge\u00e4ndert werden, au\u00dfer es wird dagegen Einspruch erhoben und angenommen. Die beiden Richter m\u00fcssen sich vor der Verk\u00fcndung \u00fcber ein Ergebnis einigen. Kommt es nicht zu einer Einigung, entscheidet der oberste Richter \u00fcber die endg\u00fcltige Bewertung. Seine Entscheidung muss er ordentlich begr\u00fcnden, verk\u00fcnden und dies in die Zensurtafel eintragen. Die beiden Richter m\u00fcssen sich taktvoll und besonnen verhalten.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 9\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Die Richter m\u00fcssen die Arbeit der Hunde aus angemessener Entfernung verfolgen und st\u00f6rende Einfl\u00fcsse durch die folgende Korona verhindern.<br \/>\n Wurde ein Hund in einem Fach, nicht in der vorgegebenen Zeit durchgepr\u00fcft, wird dies vom Richter \u00f6ffentlich verk\u00fcndet. Vor Beendigung der Pr\u00fcfung wird dem Hund die Durchpr\u00fcfung in diesem Fach erm\u00f6glicht und das Ergebnis verk\u00fcndet. Vor dem Abr\u00fccken aus dem Revier m\u00fcssen alle F\u00e4cher durchgepr\u00fcft sein und die Hunde bewertet.<\/p>\n<h2>11) Pflichtgem\u00e4\u00dfe Eintragungen<\/h2>\n<p>Das Richterpaar ist verpflichtet eine genaue Aufzeichnung \u00fcber den Verlauf\u00a0der Pr\u00fcfung zu f\u00fchren, die Bewertungen der einzelnen Hunde in die Zensurtafeln eintragen. (in dreifacher Ausfertigung) Die Eintragungen m\u00fcssen klar, kurz, eindeutig und leserlich sein.<\/p>\n<p>Um darzustellen welchen Einfluss der F\u00fchrer auf die Leistung des Hundes hatte, wird auch der F\u00fchrer bewertet. Dies wird in der Zensurtafel fest\u00a0gehalten.<\/p>\n<p>Die Zensurtafel beinhaltet die Beauftragung f\u00fcr die Organisation von Leistungspr\u00fcfungen Nr. 1\/2002 des Ladwirtschafts-Ministeriums der CR, ( weiter LM CR) in der Fassung vom 01.07.2002 unter der Nr. 6725\/2002-5050. Diese wird von dem Veranstalter best\u00e4tigt, von dem obersten Richter und dem Richterpaar, welches den Hund bewertet hat, unterzeichnet. Die jagdliche Brauchbarkeit wird in der Zensurtafel mit den Eintr\u00e4gen \u201eBestanden\u201c oder \u201eNichtbestanden\u201c eingetragen.<\/p>\n<p>Ohne der vorhergenannten Eintr\u00e4ge ist die Zensurtafel ung\u00fcltig. Der F\u00fchrer erh\u00e4lt gleichzeitig eine \u201eBest\u00e4tigung der bestandenen Leistungspr\u00fcfung\u201c, damit wird die jagdliche Brauchbarkeit best\u00e4tigt, einschlie\u00dflich der F.C.I. Pr\u00fcfungen, welche die Anforderungen der Bekanntmachung des LMCR Nr. 244\/2002 erf\u00fcllen. Die Best\u00e4tigung wird mit einer Registriernummer des CMMJ versehen und die Kreisgruppe f\u00fchrt ein Verzeichnis der ausgegebenen Best\u00e4tigungen nach den ausgegebenen Nummern. Sie wird vom obersten Richter und dem Vertreter der Kreisgruppe unterschrieben sowie mit einem Stempel versehen.<\/p>\n<p>Das Formular \u201e Best\u00e4tigung der bestandenen Leistungspr\u00fcfung\u201c gibt der CMMJ aus.<\/p>\n<p>In die Ahnentafel wird vom obersten Richter Folgendes eingetragen: Pr\u00fcfungsdatum, veranstaltende Kreisgruppe, Art der Pr\u00fcfungen, ob es Pr\u00fcfungen mit Vergabe der Titel \u201eCACIT\u201c bzw. \u201eCACT\u201c sind, entg\u00fcltige Benotung, erreichte Punktzahl, Note f\u00fcr die Nasenleistung, Spurlaut\/Sichtlaut, bei den Vorstehhunden das Festmachen von Wild. Den St\u00f6berhunden wird bei St\u00f6berpr\u00fcfungen vom obersten Richter das Leistungszeichen \u201eSchwarzwildj\u00e4ger\u201c eingetragen.<\/p>\n<p>Die Eintragungen in der Ahnentafel werden vom obersten Richter mit Namensstempel und Unterschrift versehen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 10\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<h2>12)\u00a0Z\u00fcchtigung des Hundes<\/h2>\n<p>Der F\u00fchrer f\u00fchrt seinen Hund an einer glatten Halsung. Verboten sind W\u00fcrgehalsungen die keinen \u201eStop\u201c haben. Der Hund darf w\u00e4hrend der Durchpr\u00fcfung nicht gestraft werden, dies gilt auch, wenn er nicht gepr\u00fcft wird. Stachelhalsband ist verboten. Geht der F\u00fchrer, w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung, grob mit seinem Hund um oder er z\u00fcchtigt ihn, kann der Richter so einen F\u00fchrer von der Pr\u00fcfung ausschlie\u00dfen. Hunde, die nicht gerade gepr\u00fcft werden, d\u00fcrfen nicht frei herumlaufen oder anderw\u00e4rtig den Pr\u00fcfungsverlauf st\u00f6ren.<\/p>\n<h2>13) Nichtanerkennung von Pr\u00fcfungen<\/h2>\n<p>Abhalten von Pr\u00fcfungen ohne Zustimmung und Kenntnis des CMMJ oder bei denen es zu groben Verletzungen der PO-Bestimmungen gekommen ist, werden nicht anerkannt und die Ergebnisse als ung\u00fcltig erkl\u00e4rt. Bei ung\u00fcltigen Pr\u00fcfungen werden die entstandenen Kosten, vom verursachendem Veranstalter eingefordert.<\/p>\n<p>Werden Pr\u00fcfungen, in Revieren mit ungen\u00fcgendem Wildbesatz abgehalten, wo man die Leistung der Hunde nicht bewerten kann, muss der oberste Richter den Veranstalter um ein geeigneteres Gebiet ersuchen, oder der Veranstalter stellt Wild zur Verf\u00fcgung welches f\u00fcr die Durchpr\u00fcfung der Hunde ausgesetzt wird.<\/p>\n<p>Bei ungen\u00fcgendem Hasenbesatz k\u00f6nnen Hauskaninchen, dem Hasen in Gr\u00f6\u00dfe und Farbe \u00e4hnlich, verwendet werden. Dies in allen F\u00e4chern bei denen laut PO am Hasen gearbeitet wird. Alles Wild (auch Hauskaninchen) muss ausgewachsen und gesund sein.<\/p>\n<h2>14) Bewertung und entg\u00fcltige Einstufung<\/h2>\n<p>Die Pr\u00e4dikate f\u00fcr die Leistung sind folgende: 4 &#8211; ausgezeichnet, 3 &#8211; sehr gut, 2 \u2013 gut, 1 \u2013 gen\u00fcgend, 0 \u2013 ungen\u00fcgend.<\/p>\n<p>Bei Bewertungen, die aus mehreren Einzelpr\u00e4dikaten bestehen, wird folgenderma\u00dfen vorgegangen \u2013 die einzelnen Pr\u00e4dikate werden addiert, und der Durchschnitt ergibt das Endpr\u00e4dikat, dabei wird das Ergebnis abgerundet \u2013 bis 0,50 nach unten, \u00fcber 0,50 nach oben. ( z.B. 3,50 = 3, 3,51 = 4 )<\/p>\n<p>Die Wichtigkeit und Schwierigkeit der einzelnen F\u00e4cher werden durch die Fachwertziffern hervorgehoben mit denen die Leistungsziffern multipliziert werden. Das Ergebnis sind die Punktzahlen die der Hund in dem gegebenen Fach erreicht hat. Die Addition der Punkte in allen F\u00e4chern ergibt die Gesamtpunktzahl. In den Zensurtafeln der einzelnen Pr\u00fcfungsarten ist die Mindestpunktzahl f\u00fcr die Einstufung f\u00fcr die einzelnen Preisklassen ( I.\/ II.\/ III.) angegeben. Au\u00dferdem muss der Hund in jeder Preisklasse, die limitierten Bewertungen aus den einzelnen F\u00e4chern erwerben, welche in der Zensurtafel aufgef\u00fchrt sind.<\/p>\n<p>Erreichen mehrere Hunde die gleiche Punktzahl, hat Vorrang der Zuchttaugliche vor dem Nichtzuchttauglichen, der J\u00fcngere vor dem \u00c4lteren, beim gleichem Alter der, dessen Anfangsbuchstabe im Einnamen alphabetisch tiefer steht.<\/p>\n<p>Die Vergabe des Titels \u201eCACIT\u201c regeln die Bestimmungen des F.C.I. Bei Pr\u00fcfungen und Wettbewerben mit der Vergabe des Titels \u201eCACIT\u201c erh\u00e4lt diesen Titel der beste Hund mit dem Pr\u00e4dikat \u201eausgezeichnet\u201c, falls dieses Pr\u00e4dikat nicht vergeben wird, dann der beste Hund im I. Preis.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Den Titel \u201eRes. CACIT\u201c erh\u00e4lt der zweite Hund in der Reihenfolge mit dem Pr\u00e4dikat \u201eausgezeichnet\u201c oder der zweite im I. Preis. Bei Wettbewerben, mit der Vergabe der Titel \u201eCACIT\u201c, kann der beste Hund einer Rasse mit dem Pr\u00e4dikat \u201eausgezeichnet\u201c oder im I. Preis, den Titel \u201eCACT\u201c erhalten. Der zweite Hund einer Rasse mit dem Pr\u00e4dikat \u201eausgezeichnet\u201c oder im I. Preis, den Titel \u201eRes. CACT\u201c erhalten. Dies gilt f\u00fcr alle Rassen die an der gegebenen Pr\u00fcfung oder Wettbewerb teilnahmen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 11\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Bei Pr\u00fcfungen und Wettbewerben mit der Vergabe des Titels \u201eCACT\u201c erh\u00e4lt diesen Titel der beste Hund mit dem Pr\u00e4dikat \u201eausgezeichnet\u201c, falls dieses Pr\u00e4dikat nicht vergeben wird, dann der beste Hund im I. Preis. Der zweite Hund einer Rasse mit dem Pr\u00e4dikat \u201eausgezeichnet\u201c oder im I. Preis, den Titel \u201eRes. CACT\u201c erhalten. Dies gilt f\u00fcr alle Rassen die an der gegebenen Pr\u00fcfung oder Wettbewerb teilnahmen.<\/p>\n<p>Es besteht auf die Titel kein Anspruch, diese werden den Hunden nur f\u00fcr au\u00dfergew\u00f6hnliche Leistungen vergeben. \u00dcber die Vergabe entscheidet das Richterkollegium.<\/p>\n<p>Unterlagen zu den erreichten Bewertungen:<br \/>\n a) Zensurtafel<br \/>\n b) Best\u00e4tigung der abgelegten Leistungspr\u00fcfung c) Urkunde<br \/>\n d) Eintrag in der Ahnentafel<\/p>\n<h2>15)\u00a0Einspruch<\/h2>\n<p>Der F\u00fchrer kann nur dann Einspruch gegen die Bewertung des Hundes einlegen, wenn er nachweisen kann, dass die Bestimmungen der PO nicht eingehalten wurden. Der Einspruch muss sofort, nach Bekanntgabe der Bewertung in den einzelnen F\u00e4chern, schriftlich eingereicht werden. Die Richter sind verpflichtet, sofort den obersten Richter von dem Einspruch in Kenntnis zu setzen um gemeinsam mit ihm das Problem zu l\u00f6sen. Der F\u00fchrer muss bei Einlegen des Einspruches eine Geb\u00fchr von 500 Kc hinterlegen, an der Vielseitigkeitspr\u00fcfung und h\u00f6heren Veranstaltungen 2000 Kc. Die Kaution erh\u00e4lt der Vertreter des Veranstalters gegen Quittung mit einer Belehrung, dass beim unberechtigtem Protest die Geb\u00fchr dem Veranstalter zuf\u00e4llt.<\/p>\n<p>Einen Bericht \u00fcber die Einspruchentscheidung wird von dem obersten Richter in die Ergebnis\u00fcbersicht eingetragen.<\/p>\n<p>Nachtr\u00e4gliche Einspr\u00fcche und sp\u00e4ter eingereichte schriftliche Anzeigen werden nicht in Betracht gezogen.<\/p>\n<h2>16) Vergehen der Hundef\u00fchrer<\/h2>\n<p>Gegen Hundef\u00fchrer, die gegen die Bestimmungen dieser PO versto\u00dfen oder versuchen auf verschiedene Art und Weise die Ergebnisse abzuwerten oder zu ver\u00e4ndern, werden Ma\u00dfnahmen ergriffen.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Pr\u00fcfung darf der Hundef\u00fchrer nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer Psychopharmaka stehen. Bei Versto\u00df gegen dieses Verbot, hat der Richter das Recht den Hundef\u00fchrer von der Pr\u00fcfung auszuschlie\u00dfen. \u00dcber diesen Vorfall fertigt der Richter einen Schriftlichen Bericht an. Das Richterkollegium hat das Recht jeden auszuschlie\u00dfen, der mit seinem Verhalten den glatten Pr\u00fcfungsverlauf st\u00f6rt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<h2>17)\u00a0Kontrolle der Pr\u00fcfungen<\/h2>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 12\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Kynologische und Aufsichtsorgane des CMMJ (Kynologische Kommission des CMMJ, Sekretariat des CMMJ, Kynologische Kommission der Kreisgruppe, Aufsichtsrat des CMMJ, Aufsichtsrat der Kreisgruppe) sind berechtigt, auf Grund einer Beauftragung, die Durchf\u00fchrung der Pr\u00fcfung zu kontrollieren. Bei der Kontrolle darf in den Verlauf der Pr\u00fcfung nicht eingegriffen werden. \u00dcber die Kontrollergebnisse wird mit dem Veranstalter ein Protokoll erstellt.<\/p>\n<p>Der Kreisgruppe, welche grob und schwerwiegend gegen die Bestimmungen zur Pr\u00fcfungsdurchf\u00fchrung verst\u00f6\u00dft, wird durch den Jagdlichen Rat im CMMJ das Recht auf Durchf\u00fchrung von Pr\u00fcfungen entzogen.<\/p>\n<h2>18) Allgemeine Bestimmungen<\/h2>\n<p>Zum Erlangen der Bescheinigung der jagdlichen Brauchbarkeit ist es<\/p>\n<p>Bedingung, dass der Hund die Brauchbarkeitspr\u00fcfung (limitierte F\u00e4cher) in einem St\u00fcck ablegt. Es ist nicht zul\u00e4ssig die Pr\u00fcfung (limitierte F\u00e4cher) in Teilen abzulegen.<\/p>\n<p>Der Hundef\u00fchrer muss jagdlich\/sportlich gekleidet sein, dabei hat er den Jagdschein, Waffenschein, Waffe samt Waffenbesitzkarte (falls eigene), Mitgliedsausweis oder Versicherungsbeleg, Ahnentafel des Hundes, Hundeleine, Hundepfeife u.\u00e4.<\/p>\n<p>Hundef\u00fchrer mit g\u00fcltigem Jagdschein und Waffenschein schie\u00dft w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung selbst, Hundef\u00fchrer ohne Jagdschein sorgt selbst f\u00fcr einen Sch\u00fctzen, bzw. wird ihm einer vom Veranstalter zugeteilt.<\/p>\n<p>Hunde, die bei der Vielseitigkeitspr\u00fcfung erfolgreich bestehen haben das Anrecht auf Eintrag in das Zuchtbuch und in der Ahnentafel \u201eU\u201c<\/p>\n<p>Der Veranstalter und Richter m\u00fcssen darauf achten, dass die Pr\u00fcfungen nicht in Gebieten abgehalten werden, wo kurz davor D\u00fcngemittel oder chemische Spritzmittel ausgebracht wurden. Wird dies w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung festgestellt, muss dem Hund ein Ersatzgebiet gestellt werden.<\/p>\n<p>Nachweisliche Anschneider, Totengr\u00e4ber und welche durch starken Zubiss ( Knautscher) das Wild unbrauchbar machen, sind von der Pr\u00fcfung auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Weitere Hinweise sind bei den einzelnen POs aufgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Mit der Ausgabe dieser Pr\u00fcfungsordnungen, g\u00fcltig ab 01.01.2008, erl\u00f6schen alle vorhergehenden POs.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<hr \/>\n<p>Dieses Dokument als PDF laden:\u00a0<a href=\"https:\/\/klm-international.info\/media\/2017\/03\/\u00dcbersetzung-der-PO-Allgemein.pdf\">\u00dcbersetzung der PO Allgemein<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeiner Teil 1. Zweck der Pr\u00fcfungen Das Jagdgesetz Nr. 449\/2001 \u00a7 44 besagt: Der Jagdinhaber ist verpflichtet in seinem Revier Jagdhunde zu halten und zu f\u00fchren. Als Jagdhunde werden Jagdhunderassen angesehen welche durch die Internationale Kynologische Federation (FCI) anerkannt sind, mit Ahnentafel und mit dementsprechenden Leistungspr\u00fcfungen. Die Best\u00e4tigung einer Pr\u00fcfung ist ein \u00f6ffentliches Dokument. 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