{"id":636,"date":"2018-06-11T08:05:50","date_gmt":"2018-06-11T06:05:50","guid":{"rendered":"https:\/\/klm-international.info\/?page_id=636"},"modified":"2018-06-11T17:41:44","modified_gmt":"2018-06-11T15:41:44","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/klm-international.info\/de\/klmi\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>10 Jahre KlM-International \u2013 Aufbau, Gr\u00fcndung, Entwicklung<\/p>\n<h2>Satzung<\/h2>\n<p>Stand 14.11.2014<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.klm-international.info\/media\/2017\/03\/Satzung-aktuell-HV-19.10.2014.pdf\">Satzung als PDF laden<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Satzung<br \/>\nf\u00fcr den<br \/>\nVerband Kleine M\u00fcnsterl\u00e4nder-International (KlM-I)<\/p>\n<p><strong>1. Ziele, Zweck<\/strong><\/p>\n<p>1.1 Der Verband Kleine M\u00fcnsterl\u00e4nder-International (KlM-I) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von nationalen KlM-Rassevereinen, welche den Klei-nen M\u00fcnsterl\u00e4nder Jagdhund z\u00fcchten und f\u00fchren. Es ist das Ziel, den ho-hen F.C.I.-Standard dieser Rasse international zu sichern, Wesen, Ge-sundheit und jagdliche Gebrauchsf\u00e4higkeit ebenso zu f\u00f6rdern wie auch die Zucht-, Ausbildungs- und Haltungsbedingungen zu vereinheitlichen. Die Interessen der Jagdhunderasse sollen einheitlich und wirkungsvoll gegen-\u00fcber nationalen sowie internationalen Organisationen und Verb\u00e4nden ver-treten werden. Praktische Erfahrungen sollen grenz\u00fcbergreifend ausge-tauscht, internationale Pr\u00fcfungen gemeinsam durchgef\u00fchrt und grunds\u00e4tz-liche Rasse-, Gebrauchs- und Organisationsangelegenheiten geregelt, sowie die nationalen KlM-Rassevereine einheitlich beraten werden.<\/p>\n<p>1.2 Die Kleinen M\u00fcnsterl\u00e4nder sind eine alte Jagdhunderasse. Die Erhaltung und F\u00f6rderung der jagdlichen Gebrauchsf\u00e4higkeit unter tierschutzgerech-ten Bedingungen ist wichtigster Zweck dieses Internationalen Verbandes.<\/p>\n<p>1.3 Der Internationale Verband soll die Betreuung der KlM-Rasse in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den nationalen Rassevereinen unterst\u00fctzen. Er konzentriert sich auf grunds\u00e4tzliche und internationale Themen und respektiert die Souver\u00e4nit\u00e4t und historisch gewachsenen Verh\u00e4ltnisse der nationalen Rassevereine.<br \/>\n<strong>2. Namensgebung<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Der Internationale Verband f\u00fchrt den Namen \u201eVerband Kleine M\u00fcnster-l\u00e4nder-International\u201c (KlM-I), ist ein eingetragener Verein nach deutschem Recht und hat seinen Sitz in N\u00fcrnberg.<\/p>\n<p>2.2 Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenord-nung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Einwirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb ist von seiner T\u00e4tigkeit ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mit-glieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf kei-ne Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>2.3 Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>3. Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Mitglied dieses Internationalen Verbandes k\u00f6nnen alle nationalen Rasse-vereine von Kleinen M\u00fcnsterl\u00e4ndern werden, welche nach ihren Statuten diese Rasse auf der Grundlage des F.C.I. Standards Nr. 102 betreuen.<\/p>\n<p>3.2 Interessierte nationale Organisationen bzw. Rassevereine, die nach der Gr\u00fcndung beitreten wollen, erhalten bei der Gesch\u00e4ftsstelle dieses Ver-bandes einen Aufnahmeantrag. \u00dcber den Aufnahmeantrag entscheidet anschlie\u00dfend der Vorstand von KlM-International. Diese Entscheidung ist in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung von KlM-International zu geneh-migen.<\/p>\n<p>3.3 Eine K\u00fcndigung ist mit zw\u00f6lfmonatiger Frist zum Ende eines Kalenderjah-res m\u00f6glich. Eine fristlose K\u00fcndigung seitens KlM-International ist zul\u00e4s-sig, wenn in schwerwiegender Weise gegen die Ziele und Regeln von KlM-International versto\u00dfen wird. Die Entscheidung trifft der Vorstand. Diese Entscheidung muss von der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung ge-nehmigt werden. Die fristlose K\u00fcndigung ist jedoch mit Zugang vorl\u00e4ufig wirksam.<\/p>\n<p>3.4 Jedes Mitglied hat die Aufgabe, die KlM-Rasse durch gemeinsam prakti-zierbare, einheitliche Reglungen in grunds\u00e4tzlichen und internationalen Fragen zu st\u00e4rken sowie die Interessen seines nationalen Rassevereins zu vertreten. Bis zum 31. Januar jeden Jahres m\u00fcssen die Mitglieder dem KlM-International die Zahlen ihrer Mitglieder, der Zwinger, der W\u00fcrfe und der Welpen aus dem vorangegangenen Jahr nennen.<\/p>\n<p>3.5 Sitzungen, Dokumente und Verhandlungen werden in deutscher Sprache gef\u00fchrt. Der Schriftverkehr ist au\u00dferdem in englischer und franz\u00f6sischer Sprache m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>4. Organe<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Oberstes Organ von KlM-International ist die Mitgliederversammlung. Die Gesch\u00e4fte werden vom Vorstand gef\u00fchrt. Dieser kann weitere Personen oder Gremien berufen, welche die Arbeit zwischen den Mitgliederver-sammlungen vorbereiten und unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p><strong>5. Mitgliederversammlungen<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens alle zwei Jahre statt. Hier werden alle grunds\u00e4tzlichen Angelegenheiten von KlM-International beraten und beschlossen bzw. genehmigt, die Vorstandsmit-glieder gew\u00e4hlt und entlastet sowie Satzungs\u00e4nderungen mit Zweidrittel-mehrheit vorgenommen. Alle anderen Beschl\u00fcsse bed\u00fcrfen der einfachen Mehrheit.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich einberufen.<\/p>\n<p>5.2 Jedes nationale Mitglied hat eine Stimme. Die offizielle Vertretungsberech-tigung muss jedes Mitglied durch seine nationale Mitgliederversammlung regeln und nachweisen. Zus\u00e4tzlich hat der Pr\u00e4sident von KlM-International eine Stimme. Alle Abstimmungen erfolgen offen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Pr\u00e4sidenten. Antr\u00e4ge sind mit einer Frist von zwei Monaten einzureichen. Schriftliche Abstimmungen haben auf Antrag des Vorstandes oder von mindestens f\u00fcnf Mitgliedern zu erfolgen. Be-schlussfassungen zu Antr\u00e4gen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, sind nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>5.3 \u00dcber die gefassten Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben. Diese Ver-sammlungsprotokolle m\u00fcssen zeitnah erstellt und allen Mitgliedern zuge-stellt werden.<\/p>\n<p><strong>6. Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Der Vorstand hat unter Ber\u00fccksichtigung der Autonomie der nationalen Zuchtvereine die Ziele und Zwecke gem\u00e4\u00df Nr. 1 dieser Satzung zu reali-sieren und dabei auch die Zusammenarbeit der nationalen Rassevereine untereinander zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>6.2 Der Vorstand besteht aus dem Pr\u00e4sidenten, zwei Vizepr\u00e4sidenten und einem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Die Wahl erfolgt auf einer ordentlichen Mitglie-derversammlung f\u00fcr jeweils vier Jahre. Das Mutterland der KlM-Rasse stellt den Pr\u00e4sidenten. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wird vom Pr\u00e4sidenten bestellt und von der Mitgliederversammlung best\u00e4tigt. Nach deutschem Vereins-recht wird KlM-International vom Pr\u00e4sidenten sowie vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer \u2013 jeweils alleinberechtigt \u2013 als vertretungsberechtigter Vorstand nach \u00a7 26 BGB vertreten.<br \/>\nDer Vorstand nach \u00a7 26 BGB ist erm\u00e4chtigt zu redaktionellen \u00c4nderun-gen der Satzung und \u00c4nderungen, die auf Grund von Beanstandungen des Registergerichts oder zur Erlangung der Gemeinn\u00fctzigkeit erforder-lich sind.<\/p>\n<p>6.3 Der Vorstand kann zu seinen Sitzungen nichtstimmberechtigte, beraten-de G\u00e4ste einladen bzw. weitere Personen mit wichtigen Aufgaben be-trauen. Bei Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit, bei Stimmen-gleichheit gilt Nr. 5.2 entsprechend.<\/p>\n<p>6.4 Der Vorstand hat die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Verbandes sparsam und unter Ber\u00fccksichtigung der Gemeinn\u00fctzigkeit zu f\u00fchren. Der Mitgliederversammlung sind eine Jahresabrechnung und ein Wirt-schaftsplan vorzulegen. Mitgliedsbeitr\u00e4ge m\u00fcssen ebenfalls von der Mit-gliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n<p><strong>7. Satzungs\u00e4nderungen, Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>7.1 Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen auf der Tagesordnung der Einladung zur entsprechenden Mitgliederversammlung n\u00e4her bezeichnet sein. Die Ta-gesordnung muss den Mitgliedern sp\u00e4testens sechs Wochen vor der Versammlung zugegangen sein.<\/p>\n<p>7.2 Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur mit Zweidrittelmehrheit der Mitglie-der beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung kann die Aufl\u00f6-sung auch aus anderen Gr\u00fcnden beschlie\u00dfen. Sie bestimmt gleichzeitig einen Liquidator und beschlie\u00dft \u00fcber die Verwendung des Verm\u00f6gens des Vereins.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine andere gemeinn\u00fctzige Organi-sation des Jagdgebrauchshundwesens, die es unmittelbar und aus-schlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu ver-wenden hat.<\/p>\n<p><strong>8. \u00dcbergangs- und Schlussvorschriften<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Bei Nichtigkeit einzelner Satzungsbestimmungen soll der Vorstand die \u00fcbrige Satzung beibehalten und die erforderlichen \u00c4nderungen im Ver-einsregister eintragen lassen, soweit dadurch nicht der erkl\u00e4rte Sinn und Zweck der urspr\u00fcnglichen Satzungsbestimmungen ge\u00e4ndert wird. Glei-ches gilt f\u00fcr redaktionelle \u00c4nderungen.<\/p>\n<p>8.2 Diese Satzung wurde am 22. Mai 2006 in Fulda \/ Almendorf einstimmig beschlossen und von den Gr\u00fcndungsmitgliedern unterzeichnet und am 30.09.2012 sowie am 19.10.2014 von der Hauptversammlung erg\u00e4nzt.<\/p>\n<p>Autenried, den 19. Oktober 2014<\/p>\n<p><em>Dietrich Berning(Pr\u00e4sident), \u00a0Jacqueline Mette (<\/em>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>10 Jahre KlM-International \u2013 Aufbau, Gr\u00fcndung, Entwicklung Satzung Stand 14.11.2014 Satzung als PDF laden Satzung f\u00fcr den Verband Kleine M\u00fcnsterl\u00e4nder-International (KlM-I) 1. Ziele, Zweck 1.1 Der Verband Kleine M\u00fcnsterl\u00e4nder-International (KlM-I) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von nationalen KlM-Rassevereinen, welche den Klei-nen M\u00fcnsterl\u00e4nder Jagdhund z\u00fcchten und f\u00fchren. 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