{"id":640,"date":"2018-06-11T08:05:50","date_gmt":"2018-06-11T06:05:50","guid":{"rendered":"https:\/\/klm-international.info\/?page_id=640"},"modified":"2018-06-11T17:41:44","modified_gmt":"2018-06-11T15:41:44","slug":"f-c-i","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/klm-international.info\/de\/klmi\/f-c-i\/","title":{"rendered":"Kooperationsvereinbarung mit der F.C.I."},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.klm-international.info\/media\/2017\/03\/KLM_FCI.pdf\">Kooperationsvereinbarung als PDF<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Kooperationsvereinbarung<br \/>\nzwischen der Federation Cynologique Internationale (FCI)<br \/>\nund dem<br \/>\nVerband Kleine M\u00fcnsterl\u00e4nder &#8211; International (KIM-1)<\/p>\n<p>Stand: 07.12.2006<\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><br \/>\nDie Federation Cynologique Internationale &#8211; im weiteren FCI genannt &#8211; ist der weltweit f\u00fchrende kynologische Dachverband f\u00fcr Zucht und Ausbildung von Hunden aller Rassen mit gegenw\u00e4rtigem Sitz in Thuin (Belgien). Sie untersteht gem\u00e4\u00df Art. 1 ihrer Statuten dem belgischen Recht. Ihre Mitglieder sind nationale Kennel-Clubs, die auf nationaler Ebene die in den Statuten der FCI festgesetzten Zielsetzungen verwirklichen sollen.<br \/>\nDer Verband f\u00fcr Kleine M\u00fcnsterl\u00e4nder &#8211; International (KIM-1) &#8211; im weiteren Weltverband genannt &#8211; ist bestrebt, die von ihm vertretene Rasse Kleine M\u00fcnsterl\u00e4nder auf Basis seiner Statuten und des FCI-Standards Nr. 102 weltweit zu betreuen. Der Weltverband hat seinen Sitz in N\u00fcrnberg. Mitglied des Weltverbandes k\u00f6nnen alle nationalen Rassevereine von Kleinen M\u00fcnsterl\u00e4ndern werden, welche nach ihren Statuten diese Rasse auf der Grundlage des FCI-Standards Nr. 102 betreuen.<br \/>\nBeide Vertragspartner haben die Absicht, sich gegenseitig in allen kynologischen Bereichen zu unterst\u00fctzen und schlie\u00dfen zu diesem Zweck die nachfolgende Vereinbarung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Rechtliche Grundlagen<\/strong><br \/>\n1. Die Parteien verpflichten sich, zur Erreichung der Zielsetzungen dieses Vertrages gem\u00e4\u00df \u00a7 2 ihren Einfluss weltweit in der FCI, in deren Organen , deren Institutionen und Mitgliedsverb\u00e4nden einerseits und im Weltverband und in dessen Organen, dessen Institutionen und Mitgliedsvereinen andererseits, geltend zu machen.<br \/>\n2. Der Weltverband erwirbt durch den Abschluss dieser Kooperationsvereinbarung keine Mitgliederrechte in der FCI und kann auch k\u00fcnftig keine solche Mitgliederrechte erwerben. Die Mitgliedschaft in der FCI ist ausschlie\u00dflich nationalen kynologischen Verb\u00e4nden vorbehalten.<br \/>\n3. Die FCI erwirbt durch den Abschluss dieser Kooperationsvereinbarung keine Mitgliederrechte im Weltverband und kann auch k\u00fcnftig keine solche Mitgliederrechte erwerben . Die Mitgliedschaft im Weltverband ist nationalen rassespezifischen Vereinen vorbehalten.<br \/>\n4. FCI und Weltverband anerkennen und respektieren die in der jeweiligen Organisation zusammengefassten Vereine und Verb\u00e4nde. Die Vertragspartner bem\u00fchen sich, diese nach M\u00f6glichkeit zu f\u00f6rdern.<br \/>\n5. Der Weltverband setzt sich daf\u00fcr ein, dass seine Mitgliedsvereine auch Mitglieder des Mitgliedsverbandes der FCI im betreffenden lande sind. Dies gilt allerdings nur f\u00fcr L\u00e4nder, in denen die FCI eine kynologische Organisation als Mitglied aufgenommen hat.<br \/>\n6. Die FCI wird nur mit einem Weltverband je Rasse eine solche Kooperationsvereinbarung unterzeichnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Gemeinsame Zielsetzungen<\/strong><br \/>\nDie Vertragspartner beabsichtigen im Rahmen der Vereinbarung folgende<br \/>\nkynologischen Zielsetzungen zu verwirklichen:<br \/>\n1. Umsetzung und Einhaltung des weltweiten Geltungsbereiches des FCI- Standards f\u00fcr die vom Weltverband betreute Rasse entsprechend der Standardforderungen des Ursprungslandes der Rasse;<br \/>\n2. Weltweite Sicherstellung der im Rassestandard geforderten Wesens- und Leistungseigenschaften;<br \/>\n3. Weltweite Erhaltung der Gebrauchsf\u00e4higkeit;<br \/>\n4. Weltweite Sicherstellung der f\u00fcr die Rasse geforderten Gesundheitsmerkmale;<br \/>\n5. Kooperation in grunds\u00e4tzlichen kynologischen Fragen, insbesondere solchen von nationaler oder internationaler politischer Bedeutung;<br \/>\n6. Die vorgenannten Zielsetzungen, sofern diese einer detaillierten Regelung bed\u00fcrfen, in einer rassespezifischen Zusatzvereinbarung, zu formulieren .<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Aufnahme neuer Mitglieder<\/strong><br \/>\nBeide Vertragspartner sind bestrebt sicherzustellen, dass die Mitgliedsvereine des Weltverbandes als Mitglieder der FCI aufgenommen werden, indem diese die Mitgliedschaft bei den zust\u00e4ndigen nationalen Kennel-Clubs der FCI erwerben.<br \/>\nZur B\u00fcndelung k\u00fcnftiger kynologischer Interessen werden daher die Vertragspartner vor der Aufnahme neuer Kennel-Clubs seitens der FCI bzw. rassespezifischer Mitgliedsvereine seitens des Weltverbandes sich gegenseitig \u00fcber die jeweilige nationale Situation orientieren .<br \/>\nIn diesem Zusammenhang erkl\u00e4ren auch die Parteien ihre Bereitschaft, in denjenigen L\u00e4ndern, in denen der andere Vertragspartner noch nicht pr\u00e4sent ist, ihre bereits bestehenden Kontakte zur Verf\u00fcgung zu stellen, um so mit gemeinsamer Unterst\u00fctzung und Hilfe den jeweiligen Wirkungsbereich zu erweitern.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 L\u00f6sung von Problembereichen<\/strong><br \/>\nBeide Vertragspartner sind sich dar\u00fcber im Klaren, dass es in Einzelf\u00e4llen Probleme zwischen den bestehenden Organisationen geben kann. Diese k\u00f6nnen im Wesentlichen auf Differenzen auf nationaler Ebene basieren und ganz unterschiedliche Ursachen haben. Die Vertragspartner bekunden ihre Absicht, alles daran zu setzen, um derartige Probleme im gegenseitigen Einvernehmen zu l\u00f6sen. Ist eine kooperative L\u00f6sung jedoch, trotz beiderseitigem Bem\u00fchen, kurzfristig nicht erzielbar, werden beide Partner die Zusammenarbeit unter vorl\u00e4ufiger Ausklammerung einzelner Probleme unver\u00e4ndert fortsetzen .<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Wirksamkeit, Dauer und Aufl\u00f6sun<\/strong>g<br \/>\nDiese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft. Sie bleibt g\u00fcltig bis eine der Parteien der anderen schriftlich die K\u00fcndigung zustellt. In diesem Fall endet die Vereinbarung sechs Monate nach Erhalt des K\u00fcndigungsschreibens.<\/p>\n<p>Dortmund, Bundesrepublik Deutschland, 07. Dezember 2006<\/p>\n<p>gezeichnet:<br \/>\n<em>Federation Cynologique Internationale<\/em><br \/>\n<em>(Hans M\u00fcller) Pr\u00e4sident<\/em><\/p>\n<p>gezeichnet:<br \/>\n<em>Verband f\u00fcr Kleine M\u00fcnsterl\u00e4nder &#8211; International (KIM-1)<\/em><br \/>\n<em>(Bernd-Dieter Jesinghausen) Pr\u00e4sident<\/em><\/p>\n<p>Zur Kenntnis genommen von dem f\u00fcr den Standard zust\u00e4ndigen Landesverband der FCI:<br \/>\n<em>Verband f\u00fcr das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.<\/em><br \/>\n<em>Christofer Habig (Pr\u00e4sident)<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kooperationsvereinbarung als PDF &nbsp; Kooperationsvereinbarung zwischen der Federation Cynologique Internationale (FCI) und dem Verband Kleine M\u00fcnsterl\u00e4nder &#8211; International (KIM-1) Stand: 07.12.2006 Pr\u00e4ambel Die Federation Cynologique Internationale &#8211; im weiteren FCI genannt &#8211; ist der weltweit f\u00fchrende kynologische Dachverband f\u00fcr Zucht und Ausbildung von Hunden aller Rassen mit gegenw\u00e4rtigem Sitz in Thuin (Belgien). 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