KlM-I THE ORIGIN

HISTORY – THE ORIGIN OF KLM-INTERNATIONAL

At the beginning of the 20th Century, our Kleine Münsterländer quickly became known across Germany’s borders and was popular with hunters. Already in 1921 the Dutch Heidewachtel Club was founded. In 1947 it was established again. In the forties, testing of the Kleine Münsterländer shifted more and more from Germany to Austria. In the Czech Republic, a Kleine Münsterländer organization was established in 1935.

Kleine Münsterländer were bred and handled in the Scandinavian countries. In 1968 the Danish Kleine Münsterländer Club was founded and has actively and successfully developed further down to the present day. In France and Luxemburg, Kleine Münsterländer were also bred und very successfully presented at dog shows. International tests took place principally in Austria and the Czech Republic. Thus, one can say that Kleine Münsterländer have already had an international history in the past century. The numbers were still relatively limited, and many breeders and handlers were in contact across borders. Shows and tests interlinked the activities.

Field test 1976 in Denmark. From left to right: male “Dirck” 01182/75 with handler E. Danielsen, Chairman of the Danish Munsterlander Club; female “Steensgards Assi” 26419/74, international exhibition Otterup 1976 best female, with handler P. Porsild; male “Dachs von der Ochtum” 74-0823 handler Rolf Kanngieser (Germany)

Unfortunately, after the Second World War national breeding and testing activities increasingly developed in different directions. This was due, on the one hand, to differing hunting traditions, and on the other hand, to different hunting and game conditions, as well as to the legal frameworks. In addition, the breed clubs abroad were not autonomous and are dependent to this day on their F.C.I. member organizations, which issue pedigrees. This was also due to the fact that there was neither cross-border cooperation, nor coordination. Breeding and testing activities took place across borders only through the efforts of individual breeders and handlers.

In the 90s and well into the new century, foreign handlers and their Kleine Münsterländer were seldom at our German tests and breed shows. The good contacts and the active exchange of experiences, especially from neighboring countries, had gone dormant with the exception of occasional connections at the breeder level. The problem arose, that in some countries unique types of Kleine Münsterländer developed, depending on the various practical and traditional hunting conditions.

The original versatile character of the Kleine Münsterländer threatened to become slowly diluted and to diverge into national variants. In the meantime, the number of Kleine Münsterländer whelped abroad was larger than in Germany. The F.C.I., as the international federation of breed associations, ensured compliance with the breed standard for physique and coat—but not with uniform performance standards. A broad, international performance breed, in conformity with comparable criteria, was not possible. In our view, however, the Kleine Münsterländer should be preserved as a versatile utility hunting dog in the long term. But how could this be achieved?

For several years in Germany, the continental pointing dog breeds Deutsch Drahthaar (German Wirehaired Pointer) and Deutsch Kurzhaar (German Shorthaired Pointer) as well as a few other hunting dog breeds like the Teckel (Dachshund) had demonstrated how: They had established global associations for their breed. International tests are conducted on the basis of uniform testing regulations. A direct influence on breed development and management in the world associations is possible only in a very limited fashion, because decisions about breeding always lie in the hands of the national F.C.I. member organizations.

And the relationship of a national breed association to its F.C.I. member organization varies from country to country. Nonetheless, a lot can be discussed, coordinated, adjusted or unified across international borders in a global association. A regular exchange of experiences is also very important. For all of this personal, human contact is decisive.

2Second international meeting on September 29, 2005. From left to right: Lena Billstedt (Sweden), Bernd-Dieter Jesinghausen (Germany), Tom McDonald (North America), Dr. Jürgen Böhm (Germany), Henrik Raae Andersen (Denmark), Petr Buba (Czech Republic), Cor Bottenheft (The Netherlands), Urs Hoppler (Switzerland)

And so, in 2006, after years of preparations, a global breed association was established for the Kleine Münsterländer: KlM-International (KlM-I).

It took four years until representatives of eight foreign Kleine Münsterländer Clubs came together in Fulda/Almendorf on May 20, 2006. Guests came from the U.S.A., Austria, Holland, Denmark, France, the Czech Republic, Switzerland and Sweden to participate in the inaugural meeting. To date, the Kleine Münsterländer clubs in Belgium and Norway have also joined. At first, there were a lot of questions in the room:

  • What goals would we pursue?
  • How can one compare breed and test results with each other?
  • What hunting, organizational and legal conditions need to be considered?
  • Which traditions play a significant role?
  • Does the German motherland of the breed wish perhaps to keep the current foreign clubs “on a short leash” in order to better monitor future developments?
  • What should be the priorities of the work in the years ahead?
  • What advantages do breeders and handlers from KlM-I have? And so on…

A lot was discussed and the pleasant general mood – the wish to strengthen what was commonly shared as well as our personal contacts – got better and better. The evening grew longer and the participants still fondly remember the conversations and the enjoyable hours in the Hotel Berghof in the village of Almendorf near Fulda.

The inaugural meeting in Fulda on May 20, 2006. The founding members.

The next day, the creation of the global association and the by-laws, was concluded and the first executive committee was elected. In addition to the President, who regularly comes from the motherland of the breed, there are two Vice Presidents from abroad and a Business Manager, chosen at the suggestion of the President. In addition to Bernd-Dieter Jesinghausen, Cor Bottenheft from the Netherlands and Henrik R. Andersen from Denmark were elected. The Business Manager was Dr. Jürgen Böhm, and Jacqueline Mette has been his successor since 2012. KlM-I currently combines about 10,000 members. About 2,700 pups are born annually in the member clubs.

The representatives of the member countries from left to right: Urs Hoppler and Ernst Krebs (Switzerland), Atle Johannesen (Norway), Jiří Kec and Petr Buba (Czech Republic), Peter Hübler and Thomas Niederecker (Austria), Cor Bottenheft (The Netherlands), Nanda Adriaansen (Belgian), Tom McDonald (North America), Henrik Raae Andersen (Denmark) kneeling

A so-called agreement of cooperation was concluded between the KlM-I, on the one hand, and the F.C.I. as well as the VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen—German Kennel Club), on the other hand. This must, however, still be given life by the F.C.I. and cannot just exist on paper.

The first larger project should be the development of an international test for our Kleine Münsterländer. A working group, in which KlM members from Austria, the Czech Republic, the Netherlands, France and Germany, are working together, have developed a concept for the testing regulations over the past two years.

The Große Münsterländer Club also participated in the work. Then test runs of the new test regulations were conducted in Austria and Germany. All experiences were carefully evaluated and, in conclusion, the test regulations were adopted and enacted with the name “International Münsterländer-Prüfung“ –International Münsterländer Test (IMP) by the Annual Meeting of KlM-I in 2012.

Without patience, perseverance and effective cooperation we cannot manage the long road which lies ahead – to guarantee our breeders around the world a long-term, stabile, healthy and effective breed foundation for the classic Kleine Münsterländer and to offer lots of comparable, dependable information about breed stock, tests, health risks, blood lines, etc.

We wish that all will share this motivation! Only in this way can we preserve and further develop the potential, which lies in 150 years of breeding, and preserve its value in the long run.

 

 

The „Strichhündchen“ (“Stick Dog”) was designed in 2004 by Heiner Meiling and is the logo of KlM-International.

 

 

 

 

 

 

10 Jahre KlM-International – Aufbau, Gründung, Entwicklung

Satzung

Stand 14.11.2014

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Satzung
für den
Verband Kleine Münsterländer-International (KlM-I)

1. Ziele, Zweck

1.1 Der Verband Kleine Münsterländer-International (KlM-I) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von nationalen KlM-Rassevereinen, welche den Klei-nen Münsterländer Jagdhund züchten und führen. Es ist das Ziel, den ho-hen F.C.I.-Standard dieser Rasse international zu sichern, Wesen, Ge-sundheit und jagdliche Gebrauchsfähigkeit ebenso zu fördern wie auch die Zucht-, Ausbildungs- und Haltungsbedingungen zu vereinheitlichen. Die Interessen der Jagdhunderasse sollen einheitlich und wirkungsvoll gegen-über nationalen sowie internationalen Organisationen und Verbänden ver-treten werden. Praktische Erfahrungen sollen grenzübergreifend ausge-tauscht, internationale Prüfungen gemeinsam durchgeführt und grundsätz-liche Rasse-, Gebrauchs- und Organisationsangelegenheiten geregelt, sowie die nationalen KlM-Rassevereine einheitlich beraten werden.

1.2 Die Kleinen Münsterländer sind eine alte Jagdhunderasse. Die Erhaltung und Förderung der jagdlichen Gebrauchsfähigkeit unter tierschutzgerech-ten Bedingungen ist wichtigster Zweck dieses Internationalen Verbandes.

1.3 Der Internationale Verband soll die Betreuung der KlM-Rasse in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den nationalen Rassevereinen unterstützen. Er konzentriert sich auf grundsätzliche und internationale Themen und respektiert die Souveränität und historisch gewachsenen Verhältnisse der nationalen Rassevereine.
2. Namensgebung

2.1 Der Internationale Verband führt den Namen „Verband Kleine Münster-länder-International“ (KlM-I), ist ein eingetragener Verein nach deutschem Recht und hat seinen Sitz in Nürnberg.

2.2 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenord-nung. Der Verein ist selbstlos tätig. Einwirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist von seiner Tätigkeit ausdrücklich ausgeschlossen. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mit-glieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf kei-ne Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

2.3 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

3. Mitgliedschaft

3.1 Mitglied dieses Internationalen Verbandes können alle nationalen Rasse-vereine von Kleinen Münsterländern werden, welche nach ihren Statuten diese Rasse auf der Grundlage des F.C.I. Standards Nr. 102 betreuen.

3.2 Interessierte nationale Organisationen bzw. Rassevereine, die nach der Gründung beitreten wollen, erhalten bei der Geschäftsstelle dieses Ver-bandes einen Aufnahmeantrag. Über den Aufnahmeantrag entscheidet anschließend der Vorstand von KlM-International. Diese Entscheidung ist in der nächsten Mitgliederversammlung von KlM-International zu geneh-migen.

3.3 Eine Kündigung ist mit zwölfmonatiger Frist zum Ende eines Kalenderjah-res möglich. Eine fristlose Kündigung seitens KlM-International ist zuläs-sig, wenn in schwerwiegender Weise gegen die Ziele und Regeln von KlM-International verstoßen wird. Die Entscheidung trifft der Vorstand. Diese Entscheidung muss von der nächsten Mitgliederversammlung ge-nehmigt werden. Die fristlose Kündigung ist jedoch mit Zugang vorläufig wirksam.

3.4 Jedes Mitglied hat die Aufgabe, die KlM-Rasse durch gemeinsam prakti-zierbare, einheitliche Reglungen in grundsätzlichen und internationalen Fragen zu stärken sowie die Interessen seines nationalen Rassevereins zu vertreten. Bis zum 31. Januar jeden Jahres müssen die Mitglieder dem KlM-International die Zahlen ihrer Mitglieder, der Zwinger, der Würfe und der Welpen aus dem vorangegangenen Jahr nennen.

3.5 Sitzungen, Dokumente und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Der Schriftverkehr ist außerdem in englischer und französischer Sprache möglich.

4. Organe

4.1 Oberstes Organ von KlM-International ist die Mitgliederversammlung. Die Geschäfte werden vom Vorstand geführt. Dieser kann weitere Personen oder Gremien berufen, welche die Arbeit zwischen den Mitgliederver-sammlungen vorbereiten und unterstützen.

5. Mitgliederversammlungen

5.1 Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens alle zwei Jahre statt. Hier werden alle grundsätzlichen Angelegenheiten von KlM-International beraten und beschlossen bzw. genehmigt, die Vorstandsmit-glieder gewählt und entlastet sowie Satzungsänderungen mit Zweidrittel-mehrheit vorgenommen. Alle anderen Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich einberufen.

5.2 Jedes nationale Mitglied hat eine Stimme. Die offizielle Vertretungsberech-tigung muss jedes Mitglied durch seine nationale Mitgliederversammlung regeln und nachweisen. Zusätzlich hat der Präsident von KlM-International eine Stimme. Alle Abstimmungen erfolgen offen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Anträge sind mit einer Frist von zwei Monaten einzureichen. Schriftliche Abstimmungen haben auf Antrag des Vorstandes oder von mindestens fünf Mitgliedern zu erfolgen. Be-schlussfassungen zu Anträgen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, sind nicht möglich.

5.3 Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben. Diese Ver-sammlungsprotokolle müssen zeitnah erstellt und allen Mitgliedern zuge-stellt werden.

6. Vorstand

6.1 Der Vorstand hat unter Berücksichtigung der Autonomie der nationalen Zuchtvereine die Ziele und Zwecke gemäß Nr. 1 dieser Satzung zu reali-sieren und dabei auch die Zusammenarbeit der nationalen Rassevereine untereinander zu fördern.

6.2 Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und einem Geschäftsführer. Die Wahl erfolgt auf einer ordentlichen Mitglie-derversammlung für jeweils vier Jahre. Das Mutterland der KlM-Rasse stellt den Präsidenten. Der Geschäftsführer wird vom Präsidenten bestellt und von der Mitgliederversammlung bestätigt. Nach deutschem Vereins-recht wird KlM-International vom Präsidenten sowie vom Geschäftsführer – jeweils alleinberechtigt – als vertretungsberechtigter Vorstand nach § 26 BGB vertreten.
Der Vorstand nach § 26 BGB ist ermächtigt zu redaktionellen Änderun-gen der Satzung und Änderungen, die auf Grund von Beanstandungen des Registergerichts oder zur Erlangung der Gemeinnützigkeit erforder-lich sind.

6.3 Der Vorstand kann zu seinen Sitzungen nichtstimmberechtigte, beraten-de Gäste einladen bzw. weitere Personen mit wichtigen Aufgaben be-trauen. Bei Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit, bei Stimmen-gleichheit gilt Nr. 5.2 entsprechend.

6.4 Der Vorstand hat die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Verbandes sparsam und unter Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit zu führen. Der Mitgliederversammlung sind eine Jahresabrechnung und ein Wirt-schaftsplan vorzulegen. Mitgliedsbeiträge müssen ebenfalls von der Mit-gliederversammlung beschlossen werden.

7. Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins

7.1 Satzungsänderungen müssen auf der Tagesordnung der Einladung zur entsprechenden Mitgliederversammlung näher bezeichnet sein. Die Ta-gesordnung muss den Mitgliedern spätestens sechs Wochen vor der Versammlung zugegangen sein.

7.2 Die Auflösung des Vereins kann nur mit Zweidrittelmehrheit der Mitglie-der beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung kann die Auflö-sung auch aus anderen Gründen beschließen. Sie bestimmt gleichzeitig einen Liquidator und beschließt über die Verwendung des Vermögens des Vereins.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine andere gemeinnützige Organi-sation des Jagdgebrauchshundwesens, die es unmittelbar und aus-schließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu ver-wenden hat.

8. Übergangs- und Schlussvorschriften

8.1 Bei Nichtigkeit einzelner Satzungsbestimmungen soll der Vorstand die übrige Satzung beibehalten und die erforderlichen Änderungen im Ver-einsregister eintragen lassen, soweit dadurch nicht der erklärte Sinn und Zweck der ursprünglichen Satzungsbestimmungen geändert wird. Glei-ches gilt für redaktionelle Änderungen.

8.2 Diese Satzung wurde am 22. Mai 2006 in Fulda / Almendorf einstimmig beschlossen und von den Gründungsmitgliedern unterzeichnet und am 30.09.2012 sowie am 19.10.2014 von der Hauptversammlung ergänzt.

Autenried, den 19. Oktober 2014

Dietrich Berning(Präsident),  Jacqueline Mette (Geschäftsführer)

Kooperationsvereinbarung mit der F.C.I.

Kooperationsvereinbarung als PDF
Kooperationsvereinbarung
zwischen der Federation Cynologique Internationale (FCI)
und dem
Verband Kleine Münsterländer – International (KIM-1)

Stand: 07.12.2006

Präambel
Die Federation Cynologique Internationale – im weiteren FCI genannt – ist der weltweit führende kynologische Dachverband für Zucht und Ausbildung von Hunden aller Rassen mit gegenwärtigem Sitz in Thuin (Belgien). Sie untersteht gemäß Art. 1 ihrer Statuten dem belgischen Recht. Ihre Mitglieder sind nationale Kennel-Clubs, die auf nationaler Ebene die in den Statuten der FCI festgesetzten Zielsetzungen verwirklichen sollen.
Der Verband für Kleine Münsterländer – International (KIM-1) – im weiteren Weltverband genannt – ist bestrebt, die von ihm vertretene Rasse Kleine Münsterländer auf Basis seiner Statuten und des FCI-Standards Nr. 102 weltweit zu betreuen. Der Weltverband hat seinen Sitz in Nürnberg. Mitglied des Weltverbandes können alle nationalen Rassevereine von Kleinen Münsterländern werden, welche nach ihren Statuten diese Rasse auf der Grundlage des FCI-Standards Nr. 102 betreuen.
Beide Vertragspartner haben die Absicht, sich gegenseitig in allen kynologischen Bereichen zu unterstützen und schließen zu diesem Zweck die nachfolgende Vereinbarung.

§ 1 Rechtliche Grundlagen
1. Die Parteien verpflichten sich, zur Erreichung der Zielsetzungen dieses Vertrages gemäß § 2 ihren Einfluss weltweit in der FCI, in deren Organen , deren Institutionen und Mitgliedsverbänden einerseits und im Weltverband und in dessen Organen, dessen Institutionen und Mitgliedsvereinen andererseits, geltend zu machen.
2. Der Weltverband erwirbt durch den Abschluss dieser Kooperationsvereinbarung keine Mitgliederrechte in der FCI und kann auch künftig keine solche Mitgliederrechte erwerben. Die Mitgliedschaft in der FCI ist ausschließlich nationalen kynologischen Verbänden vorbehalten.
3. Die FCI erwirbt durch den Abschluss dieser Kooperationsvereinbarung keine Mitgliederrechte im Weltverband und kann auch künftig keine solche Mitgliederrechte erwerben . Die Mitgliedschaft im Weltverband ist nationalen rassespezifischen Vereinen vorbehalten.
4. FCI und Weltverband anerkennen und respektieren die in der jeweiligen Organisation zusammengefassten Vereine und Verbände. Die Vertragspartner bemühen sich, diese nach Möglichkeit zu fördern.
5. Der Weltverband setzt sich dafür ein, dass seine Mitgliedsvereine auch Mitglieder des Mitgliedsverbandes der FCI im betreffenden lande sind. Dies gilt allerdings nur für Länder, in denen die FCI eine kynologische Organisation als Mitglied aufgenommen hat.
6. Die FCI wird nur mit einem Weltverband je Rasse eine solche Kooperationsvereinbarung unterzeichnen.

§ 2 Gemeinsame Zielsetzungen
Die Vertragspartner beabsichtigen im Rahmen der Vereinbarung folgende
kynologischen Zielsetzungen zu verwirklichen:
1. Umsetzung und Einhaltung des weltweiten Geltungsbereiches des FCI- Standards für die vom Weltverband betreute Rasse entsprechend der Standardforderungen des Ursprungslandes der Rasse;
2. Weltweite Sicherstellung der im Rassestandard geforderten Wesens- und Leistungseigenschaften;
3. Weltweite Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit;
4. Weltweite Sicherstellung der für die Rasse geforderten Gesundheitsmerkmale;
5. Kooperation in grundsätzlichen kynologischen Fragen, insbesondere solchen von nationaler oder internationaler politischer Bedeutung;
6. Die vorgenannten Zielsetzungen, sofern diese einer detaillierten Regelung bedürfen, in einer rassespezifischen Zusatzvereinbarung, zu formulieren .

§ 3 Aufnahme neuer Mitglieder
Beide Vertragspartner sind bestrebt sicherzustellen, dass die Mitgliedsvereine des Weltverbandes als Mitglieder der FCI aufgenommen werden, indem diese die Mitgliedschaft bei den zuständigen nationalen Kennel-Clubs der FCI erwerben.
Zur Bündelung künftiger kynologischer Interessen werden daher die Vertragspartner vor der Aufnahme neuer Kennel-Clubs seitens der FCI bzw. rassespezifischer Mitgliedsvereine seitens des Weltverbandes sich gegenseitig über die jeweilige nationale Situation orientieren .
In diesem Zusammenhang erklären auch die Parteien ihre Bereitschaft, in denjenigen Ländern, in denen der andere Vertragspartner noch nicht präsent ist, ihre bereits bestehenden Kontakte zur Verfügung zu stellen, um so mit gemeinsamer Unterstützung und Hilfe den jeweiligen Wirkungsbereich zu erweitern.

§ 4 Lösung von Problembereichen
Beide Vertragspartner sind sich darüber im Klaren, dass es in Einzelfällen Probleme zwischen den bestehenden Organisationen geben kann. Diese können im Wesentlichen auf Differenzen auf nationaler Ebene basieren und ganz unterschiedliche Ursachen haben. Die Vertragspartner bekunden ihre Absicht, alles daran zu setzen, um derartige Probleme im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen. Ist eine kooperative Lösung jedoch, trotz beiderseitigem Bemühen, kurzfristig nicht erzielbar, werden beide Partner die Zusammenarbeit unter vorläufiger Ausklammerung einzelner Probleme unverändert fortsetzen .

§ 5 Wirksamkeit, Dauer und Auflösung
Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft. Sie bleibt gültig bis eine der Parteien der anderen schriftlich die Kündigung zustellt. In diesem Fall endet die Vereinbarung sechs Monate nach Erhalt des Kündigungsschreibens.

Dortmund, Bundesrepublik Deutschland, 07. Dezember 2006

gezeichnet:
Federation Cynologique Internationale
(Hans Müller) Präsident

gezeichnet:
Verband für Kleine Münsterländer – International (KIM-1)
(Bernd-Dieter Jesinghausen) Präsident

Zur Kenntnis genommen von dem für den Standard zuständigen Landesverband der FCI:
Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.
Christofer Habig (Präsident)

Präsidium

 

 

 

Organisationsplan

Protokolle Hauptversammlung

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Kurzprotokolle Präsidiumssitzung

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