Dieses Protokoll als PDF laden: Protokoll HV 2012
Verband
Kleine Münsterländer International (KlM-I) e.V.
Jacqueline Mette, Dresdner Str. 19, 01774 Pretzschendorf
Empfänger:
Bernd-Dieter Jesinghausen, Henrik Raae Andersen, Cor Bottenheft, Jacqueline Mette, Nanda Adriaansen, Dietrich Berning, Germain Klein, Atle Johannesen, Peter Hübler, Urs Hoppler, Jiří Kec, Bobbe Carney, Tom McDonald, Pete Eising, Josef Westermann, Erwin Wallmann, Andreas Kurre, Dr. Bernd Westphal, Karl Wichmann
Anwesend:
Bernd-Dieter Jesinghausen, Henrik Raae Andersen, Cor Bottenheft, Jacqueline Mette, Nanda Adriaansen, Dietrich Berning, Germain Klein, Tom McDonald, Pete Eising, Josef Westermann, Erwin Wallmann, Andreas Kurre, Dr. Bernd Westphal, Karl Wichmann
02.10.2012
Niederschrift
über die Jahreshauptversammlung 2012 am 30.09.2012
Tagungsort:
Hotel Weissenburg, Gantweg 18, 48727 Billerbeck, Tel.: 0049 (0) 2543 – 750
Zeitplan:
Sonntag, 30.09.2012, 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung am 30.09.2012
1. Begrüßung
Herr Jesinghausen begrüßt die anwesenden Vertreter der KlM-I Mitgliedsländer und als Gast Herrn Karl Wichmann, den Vorsitzenden der Großen Münsterländer, der an der Entwicklung der Internationalen Münsterländerprüfung beteiligt war. Entschuldigt sind Atle Johannesen aus Norwegen, Peter Hübler (Präsident ÖVMü Österreich), Urs Hoppler (Präsident SKMV Schweiz) und Jiří Kec (Präsident KDO Tschechien).
2. Genehmigung der Tagesordnung
Die leicht veränderte Tagesordnung wird genehmigt.
3. Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung vom 18.07.2010
Die Niederschrift vom 18.07.2010 wird verabschiedet.
4. Situation in den KlM-I Mitgliedsclubs
→ Herr Jesinghausen (Tschechien, Österreich, Schweiz, Nordamerika)
Die Präsidenten des ÖVMü (Österreich) und KDO (Tschechien) sind entschuldigt. In Österreich ist Peter Hübler seit diesem Jahr als Nachfolger von Georg Bellowitsch neuer Präsident. Aufgrund der Prüfungszeit konnten in beiden Ländern keine Vertreter gefunden werden. Es gibt in beiden Mitgliedsländern wenige Änderungen zu verzeichnen.
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Die Präsidenten von Österreich, Tschechien und der Schweiz haben Bernd-Dieter Jesinghausen die Zustimmung zum vorliegenden IMP-Entwurf übertragen.
Der Präsident des SKMV (Schweiz) ist ebenfalls entschuldigt. Durch das kurze Jagdzeitfenster in der Schweiz konnte kein Vertreter gefunden werden. Bernd-Dieter Jesinghausen verliest im Auftrag von Herrn Hoppler dessen Bericht:
Seit der letzten Hauptversammlung von KlM-I hat sich in der Schweiz einiges geändert. Seit letztem Jahr hat der SKMV nach langer Verhandlung mit der Schweizer Kynologischen Gesellschaft eine neue Zuchtordnung und Körbestimmung, angepasst an das neue Tierschutzgesetz. Eine Wesensprüfung wurde eingeführt, die Richter werden selbst ausgebildet. Der SKMV bleibt ein eigenständiger Club. In 2011 wurden 7 Würfe mit insgesamt 43 Welpen gezogen. Schweizer Hundeführer absolvierten, wie in der Vergangenheit, Prüfungen in den angrenzenden Landesgruppen in Deutschland. Jährlich werden eine Hauptversammlung, eine Arbeitstagung, Übungstage, eine Zuchtschau und eine Schweißprüfung mit Bringselprüfung abgehalten. Bernd-Dieter Jesinghausen erläutert anhand einer Folie den Wesenstest. Dieser muss von Zuchthunden in der Schweiz bestanden sein.
Wesenstests werden mittlerweile in vielen Mitgliedsclubs durchgeführt. In Deutschland in der Landesgruppe Nordbayern wird mit Junghunden eine Verhaltensprüfung absolviert, die aber nicht systematisch ausgewertet und auch nicht zuchtrelevant ist. Hier wird der Test zur Unterstützung der Führer angeboten. Erwin Wallmann erläutert, dass in der Vergangenheit in Deutschland Wesenstests in Zusammenarbeit mit dem VDH entwickelt und erprobt wurden. Nach der Auswertung konnten für die Zucht keine Übereinstimmungen gefunden werden. Zwei Versuchswürfe mit je zwei schußempfindlichen und zwei schussfesten Hunden, deren Welpen alle in Führerhände kamen, brachten im Ergebnis keine Aussagekraft, so dass die Wesenstests in Deutschland wieder eingestellt wurden.
Bernd-Dieter Jesinghausen hat im letzten Jahr (2011) in Nordamerika am Jahrestreffen von SMCNA teilgenommen. Eine Absichtserklärung zum Beitritt von SMCNA als Landesgruppe Nordamerika im Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde e.V. in Deutschland wurde einstimmig beschlossen und vom gesamten Vorstand unterzeichnet. Hintergrund ist, dass die USA kein F.C.I. Mitgliedsland ist und somit keine F.C.I.-Stammtafeln vergeben werden können, was die grenzübergreifende Zucht erschwert und den Welpenverkauf nach Europa verhindert. Viele europäischen KlM-I Clubs haben bisher ein Nicht-F.C.I.-Land mit Welpen und Deckrüden bzw. Sperma unterstützt. Dieser Zustand sollte über einen Betritt als Landesgruppe beendet und legalisiert werden. Nach der Satzung von KlM-Deutschland müssen alle Unterorganisationen Mitglied beim JGHV werden und dann nach dessen Spielregeln Prüfungen organisieren, Richter ausbilden und den Jagdgebrauchshund beziehen. In Nordamerika sind aber die NAVHDA-Prüfungen flächendeckend verbreitet, die zwar den JGHV-Prüfungen ähneln, jedoch nicht vom JGHV anerkannt werden. Die KlM in Nordamerika werden hauptsächlich auf NAVHDA-Prüfungen geführt. Es wurde versucht durch eine Übergangslösung mit dem JGHV und SMCNA Kompromisse zu finden. Da jedoch JGHV-Richter nicht zeitgleich bei der NAVHDA richten dürfen, der Präsident von SMCNA ausgeschieden ist und Bernd-Dieter Jesinghausen für einige Monate im Krankenhaus war, haben sich die Dinge anders entwickelt. Die Mitglieder haben in einer Umfrage gegen einen Beitritt als Landesgruppe gestimmt und erhalten nun F.C.I.-Stammtafeln aus Puerto Rico, was nicht im Interesse einer gemeinsamen Zucht ist. Das KlM-I Präsidium hat sich bei seiner letzten Sitzung ausführlich mit dem Thema beschäftigt und ist zu dem Entschluss gekommen, dass ein Mitgliedsclub, der aus einem fremden Land Papiere erhält, kein Mitglied von KlM-International bleiben kann. Das lehnt KlM-I ganz deutlich ab. Nach Rücksprache mit der F.C.I., sagt diese zwar, dass der Weg, wie SMCNA nun an F.C.I.- Stammtafeln kommt, zwar nicht korrekt ist, aber es ist für die F.C.I. ein so kleines Problem, das diese sich damit nicht weiter beschäftigt. Bernd-Dieter Jesinghausen und Tom McDonald haben an diesem Wochenende Gespräche geführt und versucht einen Lösungsweg zu finden, indem der Vorschlag diskutiert wurde, dass KlM-I Pedigrees zusammen mit KlM-
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Deutschland als Mutterland der Rasse für SMCNA ausstellt, unter der Voraussetzung das die deutschen Zuchtvoraussetzungen von SMCNA übernommen werden. Somit könnte von Seiten der Zucht eine Sicherung der Populationsentwicklung von Kleinen Münsterländern in Nordamerika, in enger Anlehnung an das deutsche Niveau der Leistungsanlagen, erfolgen. Auf dieser Grundlage müssen nun weitere Gespräche geführt werden.
→ Herr Andersen (Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark)
Kein Vorstandsmitglied aus Norwegen hatte die Möglichkeit an der Hauptversammlung teilzunehmen. Atle Johannesen hat den Vorstand verlassen. Hier muss der Dialog neu aufgebaut werden.
Schweden hat im November 2011 seine Mitgliedschaft bei KlM-I offiziell beendet. Der Mitgliedsbeitrag wurde, außer in 2008 nicht bezahlt. Der schwedische Vorstehhundeverein, in dem die Kleinen Münsterländer organisiert sind, hat wenig Interesse an KlM-I. Für die Zucht werden in Schweden „Vogelhundeprüfungen“ gefordert. Daher ist die Idee entstanden, einen neuen KlM-Club in Schweden aufzubauen und mit Hilfe von KlM-I und dem neu eingeführten JGHV Prüfungssystem in Dänemark zu unterstützen.
Dieser Weg könnte auch in Norwegen beschritten werden.
Finnland hat die Einladung zur Hauptversammlung von KlM-I erhalten, aber nicht geantwortet.
Henrik Andersen wurde 2009 in Dänemark zum Präsidenten des FJD-Dachverbandes (Dachverband für alle vorstehenden Hunderassen in Dänemark) gewählt. In seiner Funktion hat er die Einführung der VJP und HZP als Prüfungen in Dänemark für 6 von 8 Verbänden vorangebracht und beendet.
Generell ist es in Skandinavien ein großes Problem, den „original KlM“ als vielseitigen Jagdgebrauchshund langfristig für die Zucht zu erhalten. Daher geht Dänemark neue Wege mit der Einführung der VJP und HZP. Künftig sollen in Dänemark zwei verschiedene Formen von Pedigrees ausgegeben werden. Variante 1: Elterntiere habe nur eine Zuchtschau besucht. Variante 2: Elterntiere stammen aus Leistungszucht mit JGHV Prüfungen (VJP/HZP). Die dänische Dachorganisation hat diese Vorgehensweise akzeptiert.
Henrik Andersen hat das Jahrestreffen von SMCNA im Mai 2012 in den USA besucht.
→ Herr Bottenheft (Belgien, Frankreich, Luxemburg, Spanien/Portugal, Großbritannien,
Niederlande)
Cor Bottenheft hat in 2011 die Zuchtschau in Belgien besucht. Nanda Adriaansen erläutert, dass der Vorsitzende Johan Craeghs in 2012 sein Amt niedergelegt hat. Daraufhin hat Nanda Adriaansen, die bisher alles organisiert und alle Kontakte unterhalten hat, ebenfalls ihr Amt niedergelegt. Sie ist nun auf der Suche nach einer Lösung mit einem neunen Vorstand. Als Ansprechpartnerin für Deutschland würde Nanda Adriaansen gern bei KlM-I weiterarbeiten. Als Kriterium für die Zuchtzulassung in Belgien werden nur die HD- Auswertung und die Bewertung auf der Zuchtschau, die mindestens mit gut beurteilt sein muss, geprüft. Informationen vom Dachverband über Züchter, Welpenerwerber oder ausgestellt Ahnentafeln gibt es keine. Cor Bottenheft wird den Belgischen KlM-Club unterstützen, um die Organisation nicht auseinander brechen zu lassen.
Cor Bottenheft hat in 2011 auch eine Zuchtschau in Frankreich besucht. Germain Klein erläutert, dass die Dachorganisation SCC (Societée Centrale Canine) in Frankreich das Zuchtbuch führt und Stammtafeln ausgibt. Alle Vorstehhunde der Gruppe 7 haben die gleiche Zuchtordnung. In Frankreich erhalten Züchter für maximal zwei Würfe Stammtafeln für ihre Welpen, wenn die Elterntiere bei einer Zuchtschau mindestens mit gut bewertet wurden. Möchte ein Züchter mehr Würfe machen, so muss der Züchter ein dreitägiges
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theoretisches Seminar in einer „Tierarztschule“ belegen. Der Deckrüde wird danach ausgesucht, dass er möglichst viele Prüfungen in seinem „Arbeitsbuch“ ausweisen kann (Prüfungstourismus). Der Schwerpunkt liegt bei der Feldsuche. Die wertvollste und anspruchsvollste Prüfung ist die Frühjahrssuche, die ab einem Alter von 15 Monaten durchgeführt wird. Der TAN ist vergleichbar mit der VJP, aber ohne Hasenspur, dafür Apport aus tiefem Gewässer. Die BICP kommt der HZP am Nächsten. Benotet wird nur am Federwild. Wild wird ausgesetzt.
Die Vorstehhunde in Luxemburg werden von der Centrale du Chien de Chasse (CCC) betreut. Die CCC hat ca. 500 Mitglieder, davon 75 KlM Mitglieder. Viele KlM-Mitglieder sind auch Mitglied bei KlM-Deutschland. Pro Jahr fallen 1-2 Würfe. Die Stammtafeln stellt der Kennelclub aus. Haben die Elterntiere beide Stammtafeln, erhalten die Welpen Stammtafeln. Die CCC organisiert selbst VJP, HZP und VGP, aber auch eine vereinsinterne Prüfung, die Jagdtauglichkeitsprüfung.
In Spanien/Portugal gibt es einige wenige KlM. Von 2001-2008 wurde nur ein KlM beim Kennelclub eingeschrieben.
In Großbritannien ist beim UK Kennelclub kein KlM-Verein bekannt.
In den Niederlanden wurde in diesem Jahr eine Mehrfach Apportierprüfung durchgeführt. Besonderheit: die Hundeführer erfahren bei dieser schwierigen jagdnahen Prüfung erst Morgens, was geprüft wird. Der Dachverband bereitet einen DNA Test vor, um festzustellen, ob die Eltern tatsächlich die Eltern sind. Außerdem wurden erbliche Augenkrankheiten bei niederländischen KlM in der Zeit von 2000-2011 untersucht. Ergebnis: von 991 untersuchten Hunden waren 87,65 % frei und 12,35 % haben eine erbliche Augenkrankheit. Züchter, die mit nicht untersuchten Elterntieren züchten, sollten ihren Welpenerwerbern mitzuteilen, dass das Risiko für Augenkrankheiten erhöht ist.
5. Aufbau einer internationalen Leistungszucht in allen KlM-I Mitgliedsclubs
Die Rassezucht ist schon seit Jahrzehnten auch bei den Hunden international geworden. Die F.C.I. sorgt als Dachorganisation nationaler Hundeverbände dafür, dass die hier organisierten Hunderassen im Körperbau international nach einem einheitlichen Standard gezüchtet werden. Jagdhunderassen sollten jedoch darüber hinaus international nach einheitlichen Leistungskriterien gezüchtet werden. Jedes F.C.I.-Mitgliedsland kann beliebig Prüfungen für die Zuchtzulassung fordern – oder auch nicht! Prüfungen liegen also ausschließlich in der Zuständigkeit der nationalen kynologischen Dachorganisationen. Diese sind oft nur am Ausstellungswesen oder an den Einnahmen für die F.C.I-Pedigrees interessiert.
Was bedeuten diese Verhältnisse für unsere Jagdhunderasse KlM? Die Gesamtzahl der Welpen pro Jahr liegt innerhalb von KlM-I bei ca. 2300. Zusätzlich müssen wir in Europa mit ca. 2500 Welpen mit F.C.I.-Pedigrees rechnen, die von den nationalen Dachorganisationen nach bestandener Zuchtschau der Elterntiere ohne Leistungsnachweis ausgegeben werden. 50-60 % der international gezüchteten KlM-Welpen eines Jahres stammen also nicht aus einer Leistungszucht mit Prüfungen der rassetypischen jagdlichen Anlagen (Nasenleistung, Apportierfreude, Suche, Vorstehen, Spurwille, Arbeits- und Wasserfreude sowie Führigkeit).
Diese Leistungskriterien sind jedoch unverzichtbar für das Rasseprofil des Kleinen Münsterländers als vielseitigen Vollgebrauchshund. Mit diesem Profil wurden die Kleinen Münsterländer bereits seit über 150 Jahren im Mutterland der Rasse erfolgreich gezüchtet.
Wenn international in großem Umfang KlM gezüchtet werden, ohne dass bei den Eltern diese Leistungsanlagen geprüft werden beziehungsweise nur teilweise geprüft werden, ergeben sich langfristig erhebliche Probleme für das Rasseprofil der KlM:
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– Durch die Veränderungen im Genpool droht der Verlust des einheitlichen Rassetyps KlM. Es werden in verschiedenen nationalen Populationen Untertypen des heutigen KlM gezüchtet, die zwar den nationalen Jagdverhältnissen, nicht aber dem vielseitigen Vollgebrauchstyp KlM entsprechen.
– Bei kleinen nationalen Populationen entstehen vermehrt Probleme der Inzuchtdepression.
– Auch größere nationale Populationen werden unnötig genetisch eingeengt, da ein Teil der ausländischen Zuchttiere wegen eines höheren erblichen Risikos nicht eingesetzt werden.
– Die ursprüngliche jagdliche Leistungsstärke, die Wesenseigenschaften sowie Intelligenz und Selbstständigkeit werden sich langfristig negativ verändern.
Die langfristige Sicherung des ursprünglichen Rasseprofils KlM als vielseitiger Jagdgebrauchshund wird daher gefährdet. Sie muss jedoch oberstes Ziel in der KlM-Zucht bleiben.
Um dieses Ziel zu erreichen und zu sichern, schlägt das KlM-I Präsidium folgende Schritte vor:
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Vereinbarung einer international einheitlichen Abgrenzung einer KlM-Leistungszucht von der einfachen F.C.I.-Zucht (Paarung nur mit bestandener Zuchtschau).
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Eine international einheitliche Definition der notwendigen Leistungsanlagen für die Zucht jagdlicher KlM muss vereinbart werden.
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Der internationale Rassestandard KlM muss um die rassetypischen Leistungselemente ergänzt werden.
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Die notwendigen Leistungsanlagen für die Zucht müssen im Rahmen eines transparenten nationalen Prüfungswesens erfasst und dokumentiert werden. Hierzu sollen KlM-I Zertifikate als international anerkannter Ausweis einer KlM- Leistungszucht und Zuchtberechtigung ausgestellt werden.
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Die nationalen KlM-I Clubs sollen mit KlM-I ihre Prüfkriterien für die Leistungszucht und die Ausgabe des KlM-I Zertifikats abstimmen und vereinbaren.
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Es soll eine internationale Auslesezucht entwickelt werden.
6. Anträge
6.1. Kriterien für die unverzichtbaren Leistungsanlagen des typischen KlM
Rasseprofils
Das KlM-I Präsidium schlägt folgende Kriterien vor:
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– Nasenleistung
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– Apportierfreude
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– Suche
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– Vorstehen
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– Spurleistung
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– Arbeits- und Wasserfreude
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– Führigkeit
Diese Leistungskriterien müssen auf Prüfungen festgestellt und beurteilt werden.
Zuchtausschließender Fehler:
– stumm oder waidlautes Jagen
Die Hauptversammlung diskutiert die Anlagekriterien. „Spurleistung“ soll in „Spurwille“ geändert werden. Der „Laut“ wird nicht in allen Ländern geprüft oder eingetragen, zum Teil wird jedoch mit stummen Hunden gezüchtet.
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Die Hauptversammlung beschließt einstimmig diese Kriterien als Mindestvoraussetzungen für die internationale Leistungszucht. Die nationalen KlM-Clubs werden gebeten, diese Mindestkriterien in ihren nationalen Zuchtordnungen zu integrieren.
Die Umsetzung in nationale Prüfungsordnungen soll mit den zuständigen nationalen KlM- Clubs gemeinsam entwickelt werden. Sie muss unter Berücksichtigung der nationalen Tierschutzregelungen, Traditionen und Jagdverhältnissen erfolgen. Die Mehrzahl der KlM-I Mitgliedsvereine erfüllen mit ihren Prüfungen bereits heute diese Mindestvoraussetzungen für die jagdlichen Leistungsanlagen. Da jedoch auch in diesen Ländern F.C.I.-Stammtafeln ohne Leistungsnachweise oder mit unvollkommenen Leistungsnachweisen ausgestellt werden, ist es auch hier wichtig, dass die anerkannte Leistungszucht (mit KlM-I Zertifikat) von der einfachen F.C.I.-Zucht unterschieden werden kann.
6.2. Ergänzungen des internationalen Rassestandards KlM
Auch wenn es die F.C.I ihren Mitgliedsländern freistellt, ob im Gebrauchshundebereich Prüfungen durchgeführt bzw. welche Prüfungen durchgeführt werden, hält es die Hauptversammlung für wichtig und hilfreich, im Rassestandard ergänzend zum Exterieur auch Anforderungen an die Leistungsanlagen einheitlich zu regeln. KlM-I bittet daher KlM- Deutschland als Mutterland der Rasse und damit zuständige Organisation bei der F.C.I folgende Ergänzungen des Standards zu beantragen:
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Unter „Geschichtlicher Abriss“, Ergänzung des letzten Satzes: „Heute ist der Kleine Münsterländer ein vielseitig verwendbarer Jagdhund, der wegen seiner Leistungsfähigkeit weltweit bei Jägern sehr beliebt ist.“
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Unter „Allgemeines Erscheinungsbild“, Ergänzung des letzten Satzes: „Die Gesamterscheinung muss immer die jagdliche Brauchbarkeit erkennen lassen.“
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Unter „Verhalten/Charakter (Wesen)“, Ergänzung des letzten Satzes: „Er muss die notwendigen Anlagen haben, um in guter Zusammenarbeit mit dem/der Führer/in Wild im Feld, Wald und Wasser zu bejagen und ihn/sie in den Besitz des bejagten Wildes zu bringen (Vielseitigkeit).“
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Unter „Ausschließende Fehler“ die Aufzählungen ergänzen mit: „Mangelnde jagdliche Eignung durch das Fehlen von für den vielseitigen Jagdeinsatz nötigen Anlagen vor dem Schuß und nach dem Schuß.“ sowie „Stumm und/oder Waidlaut“
Der so ergänzte Standard soll den nationalen KlM-Clubs bei Verhandlungen mit ihren kynologischen Dachorganisationen und in ihren Verbänden eine Hilfe bieten, da nun ausdrücklich festgeschrieben wird, dass der KlM ein vielseitiger Jagdgebrauchshund für Feld, Wald und Wasser ist und so auch gezüchtet werden muss. Nur auf diese Weise können langfristig die typischen Leistungsanlagen auch international erhalten bleiben.
Der Beschluss der Hauptversammlung erfolgt einstimmig. Das auf der letzten Hauptversammlung beschlossene KlM-I-Zertifikat soll künftig der Qualitätsausweis für alle KlM aus jagdlicher Leistungszucht sein, wenn sie erbgesund sind.
6.3. Mitgliedschaft KlM-I Schweden
Schweden hat einmalig im Jahr 2008 einen Mitgliedsbeitrag bezahlt und seither nicht mehr. Henrik Raae Andersen steht in Kontakt mit dem schwedischen Vorstehhunde-Club. Nach seiner Aussage hat Schweden nun offiziell gekündigt. Wenn es abschließend zur Kündigung kommt, so soll versucht werden, die nicht bezahlten Mitgliedsbeiträge der letzten Jahre nachzufordern.
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Henrik Raae Andersen wird versuchen, für die skandinavischen Länder ein Konzept für die Organisation von KlM-Clubs und für die KlM Zucht ein Konzept auf der Grundlage der Verhältnisse in Dänemark zu fördern.
6.4. Wahl von zwei Kassenprüfern
Bei KlM-Deutschland wird die Kasse jährlich von zwei Kassenprüfern geprüft. Diese wechseln alle zwei Jahre. Die Hauptversammlung beschließt einstimmig, dass die Kasse von KlM-I von diesen beiden Kassenprüfern mitgeprüft werden soll.
7. Kassenbericht
Der Kassenbericht für 2010 / 2011 wurde mit dem Beamer dargestellt und erläutert. Bei gleichbleibenden Einnahmen steigen die Kosten bei Anstieg der Aktivitäten (z.B. Durchführung der IMP). Eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge wird vorerst nicht beschlossen.
Die aktuelle Kasseninfo wird ebenfalls dargestellt. Herr Jesinghausen fordert die Mitgliedsländer, die bisher ihren Jahresbeitrag noch nicht gezahlt haben, zur Bezahlung auf.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen zu den Kassenberichten.
8. Entlastung des Präsidiums
Die Entlastung des Präsidiums erfolgt einstimmig bei Enthaltung der Betroffenen.
9. Ergänzung der Satzung
Aus formellen Gründen und Gründen der Anerkennung der deutschen Gemeinnützigkeit hat das Amtsgericht Nürnberg die unten aufgeführten Änderungen gefordert, die versehentlich bei der letzten Hauptversammlung im Jahr 2010 nicht vorgestellt und beschlossen wurden. Als gemeinnützig wird eine Tätigkeit bezeichnet, die darauf abzielt, das Gemeinwohl zu fördern. Vorteile der Gemeinnützigkeit sind Steuerbegünstigungen und die Berechtigung Zuwendungsbestätigungen für Spenden auszustellen, was den Spender zum Sonderausgabenabzug berechtigt.
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– Ziffer 2.1 der Satzung: Namensberichtigung „Verband für Kleine Münsterländer – International (KlM-I)“
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– Ziffer 2.2 der Satzung: neue Formulierung „Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Einwirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist von seiner Tätigkeit ausdrücklich ausgeschlossen. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.“
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– Ziffer 5.1 der Satzung: Ergänzung „Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich einberufen.“
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– Ziffer 5.2 der Satzung: Änderung „Schriftliche Abstimmungen haben auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern zu erfolgen.“
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– Ziffer 5.3 der Satzung: Ergänzung „Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben. Diese Versammlungsprotokolle müssen zeitnah erstellt und allen Mitgliedern zugestellt werden.“
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– Ziffer 6.1 der Satzung: Änderung „Zuchtvereine“
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– Ziffer 6.2 der Satzung: Änderung und Ergänzung „Nach deutschem Vereinsrecht wird
KlM-International vom Präsidenten sowie vom Geschäftsführer – jeweils alleinberechtigt –als vertretungsberechtigter Vorstand nach § 26 BGB vertreten. Der Vorstand nach § 26 BGB ist ermächtigt zu redaktionellen Änderungen der Satzung und Änderungen, die auf Grund von Beanstandungen des Registergerichts oder zur Erlangung der Gemeinnützigkeit erforderlich sind.“
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– Ziffer 7.2 der Satzung: Änderung und Ergänzung „Die Auflösung des Vereins kann nur mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung kann die Auflösung auch aus anderen Gründen beschließen. Sie bestimmt gleichzeitig einen Liquidator und beschließt über die Verwendung des Vermögens des Vereins. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine andere gemeinnützige Organisation des Jagdgebrauchshundwesens, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.“
Die Mitgliederversammlung beschließt die Satzungsänderungen einstimmig.
10. Internationale Münsterländerprüfung (IMP)
Die IMP ist ein wichtiger Baustein für die Entwicklung einer Internationalen Auslesezucht, auf deren Grundlage KlM Aktivitäten auf einem hohen Niveau international zusammengeführt werden sollen. Dadurch stellt die IMP etwas Besonderes dar und wird für Hundeführer interessant. In Anlehnung an andere Jagdhunderassen können „internationale Zwinger“ und „internationale Deckrüden“ eingeführt werden. Das erfolgreiche Bestehen einer IMP soll mit dem Kürzel „IMP“ im Namen des Hundes dokumentiert werden.
Nachdem das Konzept für eine Prüfungsordnung fertig war, wurden zwei Probeläufe in Österreich und Deutschland durchgeführt und Erfahrungen gesammelt. Die Erfahrungen aus 2011 müssen noch überdacht und in die PO eingebaut werden.
Nach den zwei Probeläufen gab es viele Anregungen, auch aus dem Ausland. Frankreich lehnt das bisherige Konzept der IMP mit den Waldfächern Schweiß und Fuchs als einziges Mitgliedsland ab, denn in Frankreich gibt es in der Gruppe 7 keine Waldarbeit. Da eine Internationale Münsterländerprüfung viele Vorteile bringt, sollte das Konzept auf einer breiten Akzeptanz bei den Mitgliedsvereinen liegen und Frankreich „an Bord bleiben“. Germain Klein hat einen Kompromissvorschlag, der von CFEML bewilligt ist, entwickelt und stellt diesen vor. Das Konzept beinhaltet, dass der Hundeführer selbst entscheidet, ob er eine Schweißarbeit macht, ebenso kann er sich für das Fach Verlorensuchen oder Schleppe entscheiden, das Fach Bringen von Haarwild akzeptiert Frankreich nur mit Kanin (ohne Fuchs).
Die Mitgliedsländer Schweiz, Dänemark, Niederlande, Tschechien, Österreich und Deutschland sowie der Verband Große Münsterländer akzeptieren ausschließlich die PO in der vorliegenden Version (= Version A). Da das vorliegende Konzept der IMP nicht in allen Mitgliedsländern von KlM-I als Prüfung praktiziert werden kann, soll eine „B-Version“ auf der Grundlage des französischen Vorschlags entwickelt werden. Die Prüfungsfächer entwickeln Bernd-Dieter Jesinghausen, Germain Klein und Cor Bottenheft gemeinsam. Dieses Konzept wird den Mitgliedsländern nach Fertigstellung zur Abstimmung vorgeschlagen. Die Hauptversammlung ist einstimmig mit diesem Vorgehen einverstanden.
Beide Varianten können dann in den nächsten Jahren ausprobiert werden und die Praxis wird zeigen, wie die Hundeführer die A- und B-Version der Prüfung annehmen.
Folgende Änderungen werden in der PO IMP vorgenommen und beschlossen:
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– I. Zweck der Prüfung: Ergänzung „… zur internationalen Zuchtverwendung erfüllt. Ob
das möglich ist, muss das nationale Land entscheiden. Das Ziel ist, die Zucht …“
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– II. Veranstaltung der Prüfung: Ergänzung unter Punkt 1 „Veranstalter der IMP ist KlM-
International in Arbeitsgemeinschaft mit VGM e.V..“
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– II. Veranstaltung der Prüfung: Ergänzung unter Punkt 4 c „über Ausnahmen
entscheiden die Veranstalter“
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– Punkt 2.3.5 Ergänzung „Wurde eine Ente beim Stöbern nicht erlegt, so wird eine tote
Ente 30 m vom Hund entfernt sichtig in das Wasser geworfen. Der Hund muss die Ente selbständig bringen (ohne Einwirkung bei Fehlverhalten des Hundes).“
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– Punkt 3.3 Ergänzung „Der Hund soll an Wild durch den Führer gehalten werden können.“; Änderung: Die Hunde sollen eine verständige, jagdnahe, effektive Suche auf Niederwild zeigen.“
– Punkt 3.6 Ergänzung: „Mitgehen mindert das Prädikat.“
– Internationale Leistungsrichter Punkt 1, letzter Spiegelstrich ergänzen: „Berufung
durch KlM-I Präsidium beziehungsweise durch die entsprechende Organisation bei VGM“
Sehr erfreulich ist, dass der Verband Große Münsterländer von Anfang an mitgewirkt hat. Karl Wichmann erläutert, dass die Mitgliederversammlung vom Verband Große Münsterländer mit dem vorliegenden Entwurf der PO IMP einverstanden ist und trägt ein paar kleine redaktionelle Änderungen vor. Er erläutert noch mal den Grundgedanken der IMP. Die IMP biete Hunden die Möglichkeit, die als Welpen ins Ausland verkauft wurden und deren Nachkommen, sich mit bestandener IMP in Deutschland für die Zucht zu qualifizieren.
Die Hauptversammlung beschließt die Prüfungsordnung IMP in der Version A und ist einverstanden, dass eine Variante B erarbeitet wird.
Henrik Raae Andersen bietet an, in 2013 gemeinsam mit der Landesgruppe Schleswig- Holstein eine IMP zu organisieren. Der Termin wird noch bekannt gegeben.
11. Sonstiges
Frau Mette stellt die Startseite der neuen Homepage vor. Die Startseite ist in den nächsten Tagen im Netz und die Homepage wird dann mit weiteren Inhalten gefüllt.
12. Termine
Die nächste Hauptversammlung findet in 2014 statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Bernd-Dieter Jesinghausen Jacqueline Mette Präsident KlM-I Geschäftsführerin
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